Kiel – Das Land setzt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw sowie die Bäderregelung aus. Um in den kommenden Wochen die Versorgung von Lebensmittel-Geschäften, aber auch von Apotheken, Arztpraxen sowie den entstehenden Impfzentren zu sichern, hat Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz mit sofortiger Wirkung das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erneut ausgesetzt. Die Befreiung vom Fahrverbot ist vorerst bis zum 31. Januar 2021 befristet – mit Option auf Verlängerung.
Lieferengpässe vermeiden
Buchholz betonte, die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs sei seit Beginn der Pandemie im März zu jederzeit gesichert gewesen und bleibe es auch weiterhin. „Aber um gar nicht erst Gefahr zu laufen, dass irgendwo Lieferengpässe auftreten könnten, haben wir uns präventiv für die nochmalige Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots entschieden.“ Effiziente Lieferketten und eine möglichst flexible Ausgestaltung der logistischen Abläufe seien das A und O der Versorgungssicherheit. Der Minister appellierte auch noch einmal an alle Kundinnen und Kunden, „Hamsterkäufe“ zu unterlassen. „Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind in der Lage, sehr kurzfristig auf veränderte Nachfragesituationen zu reagieren“, sagte er.
Keine Sonntagsöffnungen
Zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen wird zugleich die Bäderregelung bis zum 10. Januar 2021 außer Kraft gesetzt. Üblicherweise ist vom 17. Dezember an in fast 100 Tourismusorten im Land die Öffnung von Läden an Sonntagen erlaubt. Da nun keine Touristen unterwegs sind, entfällt auch der Grund für erweiterte Öffnungszeiten.
„Auch für den Sonntag nach Weihnachten wird es keine Ausnahme geben“, stellte Buchholz klar. In einem Gespräch mit Vertretern des Einzelhandels hatte sich deutlich herausgestellt, dass auch seitens der Branche diesmal – im Gegensatz zum Frühjahr – kein Wunsch nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen bestehe. „Wir sind uns obendrein alle einig, dass es gut und richtig ist, auch dem Personal mal einige Tage Verschnaufpause zu gönnen“, betonte der Minister.
Die entsprechenden Erlasse finden Sie hier:
Erlass zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
Erlass zur Aussetzung der Bäderregelung