Foto: Arno Reimann
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Eutin – Die Fehmarnsundbrücke gilt als das Wahrzeichen des Kreises Ostholstein und verbindet die Insel Fehmarn mit dem Festland. Aktuell ist sie zwar noch als Bundesstraße ausgewiesen, allerdings droht eine Herabstufung der Straßenbaulast auf den Kreis Ostholstein, sobald die Fehmarnbeltquerung fertiggestellt wird. Damit würde der Kreis sowohl die technische als auch die finanzielle Verantwortung für die Brücke und ihre Sanierung und Instandhaltung leisten müssen.

Die Straßenbaulast für die Fehmarnsundbrücke ist mit finanziellen Lasten und technischen Verantwortlichkeiten verbunden, die der Kreis Ostholstein nicht tragen kann. Landrat Timo Gaarz strebt daher eine gemeinsame Position „aus und für Ostholstein“ an und wird sich gemeinsam mit den regionalen Abgeordneten des Land- und Bundestages zu dieser Thematik erneut austauschen und konnte erreichen, dass mit Minister Claus Ruhe Madsen für die Landesregierung ebenfalls an dem Erörterungstermin teilnehmen wird.

„Ich halte den ostholsteinischen Weg weiterhin für richtig, eine gemeinsame Position aus und für den Kreis Ostholstein zu entwickeln und diese bei den Verantwortungsträgern einzufordern“, so Landrat Timo Gaarz.

Bereits im September hat der Landrat stark um diese gemeinsame Position geworben. „Ich verfolge weiterhin das Ziel, diese Thematik der Straßenbaulast sachgerecht und parteiübergreifend erörtern“, so der Landrat.

Auch der gesamte Kreistag unterstützt die Initiative des Landrats für eine gemeinsame Lösung des Konfliktes um die Übertragung der Straßenbaulast. Mit Beschluss vom 10.12.2024 hat der Kreistag die Initiative des Landrates ausdrücklich gelobt und ebenfalls festgestellt, dass die Straßenbaulast für die Fehmarnsundbrücke aufgrund der finanziellen Lasten und sonstigen Anforderungen nicht auf den Kreis Ostholstein übertragen werden kann.

Hintergrund:

Mit der Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung von Lolland nach Puttgarden wird künftig der internationale und überregionale Verkehr durch den Fehmarnsundtunnel geführt, der zeitgleich fertiggestellt werden soll.

Belastungstest der Deutschen Bahn im Jahr 2013 haben ergeben, dass die Brücke den zukünftigen Belastungen des Verkehrs von Straße und Schiene nach dem Bau der Festen Fehmarnbeltquerung nicht gewachsen ist. Daher wurde im März 2020 entschieden, dass in Absenktunnel für den Schienen- und Straßenverkehr als neue Hauptverkehrsanbindung zwischen dem Festland und der Insel Fehmarn gebaut wird. Die Fehmarnsundbrücke wird dann nur noch für den langsamen Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Ausweichverkehr) erhalten bleiben.

Daher hat das Bundesministerium für Digitales und Wirtschaft Mitte Oktober mitgeteilt, die Straßenbaulast für die Fehmarnsundbrücke nicht zu behalten, sondern auf den Kreis Ostholstein oder das Land Schleswig-Holstein zu übertragen. Mit der Straßenbaulast ist die vollständige technische und finanzielle Verantwortung für die Brücke verbunden. Insbesondere die jährliche Instandhaltung wird sich auf mehr als 1 Million Euro belaufen.

Bei der Entscheidung zum Bau der Festen Fehmarnbeltquerung und der daraus folgenden Schienen- und Straßenanbindung wurden vorrangig Interessen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs Dänemark verfolgt. Der Kreis Ostholstein saß bei der Entscheidung nicht mit am Verhandlungstisch. (PM Pressesprecherin des Kreises OH)

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