Die Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung, die von der Landesregierung beschlossen wurden, sind ab heute (Sonntag, 11. April) gültig – mit Ausnahme der Regelung zur Außengastronomie, die ab Montag, 12. April, wieder öffnen kann. Ermöglicht werden auch Modellprojekte (starten frühestens ab 19. April). Andere Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse und https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210409_aenderungs-vo.html
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Die Maskenpflicht und die Einschränkungen in Einzelhandel und Kultur sind in der Hansestadt Lübeck bis zum 9. Mai verlängert worden. Die Maskenpflicht gilt auch im Ortsteil Travemünde auf der Promenade auf dem Priwall. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht betrifft unter anderem die Fußgängerzone in der Innenstadt einschließlich der stark frequentierten Einkaufsstraßen wie zum Beispiel Hüx- und Fleischhauerstraße aber auch den Klingenberg, den Koberg, die oberen Teile der Dr. Julius-Leber-Straße, Mengstraße, Beckergrube und Wahmstraße sowie die Straßen zwischen Kohlmarkt und Hauptbahnhof sowie zwischen Gustav-Radbruch-Platz und Koberg. Dazu kommt der Haupteinkaufsbereich am Kaufhof.
In Travemünde gilt die Maskenpflicht an allen Wochentagen in den Bereichen Fährvorplatz, Vorderreihe, Außenallee, Leuchtenfeld, Trelleborgallee, Travepromenade bis hin zur Strandpromenade und auf der Priwallseite die gesamte Promenade vom Fährvorplatz bis zur Südermole.
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass die Maskenpflicht gemäß Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein auch für Einkaufszentren wie den Citti-Park, LUV-Center, Campus Lübeck und vergleichbare Einkaufszentren gilt.
Bürgermeister Jan Lindenau: „Gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet, bleibt eine Aufgabe, die uns länger begleitet als ursprünglich erhofft. Mir ist bewusst, dass die immer wiederkehrenden Regelungen und Einschränkungen uns allen viel abverlangen. Bis eine Großzahl an Menschen geimpft ist, bleiben uns leider kaum andere Alternativen. Damit uns erste Schritte in Richtung einer Lockerung wie zum Beispiel im Einzelhandel dauerhaft erhalten bleiben können, müssen wir uns alle weiterhin diszipliniert und einsichtig verhalten. Die Pandemie ist nach wie vor gegenwärtig, auch in Lübeck. Wenn wir uns aber weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten, eine Maske tragen, uns testen lassen, bevor wir uns mit Anderen treffen und uns bemühen, unsere Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, vergrößert sich unsere Chance, hoffentlich bald wieder unbeschwerte Tage zu erleben. Ich danke allen, die sich vorbildlich an die Regeln halten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unser aller Gemeinwohl.“
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Der Sieben-Tage-Inzidenzwert ist bundesweit nach Angaben des Robert-Koch-Instituts gegenüber dem Vortag (120,6) weiter gestiegen – auf nunmehr 129,2. In Schleswig-Holstein besteht der höchste Inzidenzwert im Kreis Herzogtum Lauenburg mit einem Anstieg von 115,1 auf 132,8 im Vergleich zum Vortag. Bis auf die Städte Neumünster (von 101,0 auf 96,0) und Flensburg (von 65,4 auf 58,8) werden durchgängig höhere Werte gemeldet. So stieg die Zahl im Kreis Segeberg von 98,9 auf 100,3. Während für die Hansestadt Lübeck ein geringer Anstieg (von 79,4 auf 79,9) verzeichnet wird, steht der Kreis Ostholstein nunmehr bei 50,9 (Vortag 45,9).
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Für die Insel Fehmarn und den nördlichen Teil des Kreises Ostholstein gilt heute (11.4.) noch bis voraussichtlich 14 Uhr eine Amtliche Warnung vor Windböen, die der Deutsche Wetterdienst herausgegeben hat. Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 55 km/h (15m/s, 30kn, Bft 7) aus nordöstlicher Richtung auf. In exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 65 km/h (18m/s, 35kn, Bft 8) gerechnet werden.
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Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind besonders wichtig und sollten unbedingt auch in der Corona-Pandemie genutzt werden. Darauf weist die AOK NordWest alle werdenden Mütter in Ostholstein und Lübeck hin und teilt mit, welche Vorsorge-Angebote in Anspruch genommen werden können. In der ersten Zeit der Schwangerschaft überprüft der Arzt im Allgemeinen alle vier Wochen und in den letzten beiden Monaten alle 14 Tage, wie es um das Wohl von Mutter und Kind steht. „Schwangere sollten ihren Mutterpass stets bei sich tragen und zu den jeweiligen Untersuchungsterminen vorlegen, damit der Arzt die jeweiligen Ergebnisse eintragen kann. Das hilft, damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann“, so AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Außerdem hält die AOK NordWest für ihre Versicherten ein Gesundheitsbudget bereit, aus dem werdende Mütter ausgewählte Schwangerschaftsmehrleistungen in Anspruch nehmen können, die über die gesetzlich geregelten Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinausgehen.