Oldenburg i.H. – Die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein hat für die Kleine Schmützstraße angeordnet, dass der Radverkehr in Richtung Markt entgegen der dort vorhandenen Einbahnstraße fahren darf.
Weiter teilt die Stadtverwaltung von Oldenburg i.H. mit: „In Einbahnstraßen mit Radverkehr aus der Gegenrichtung hat die Straße den Charakter einer Fahrbahn mit gegenläufigem Verkehr. Infolgedessen gilt das Rechtsfahrgebot.
Der in Richtung Markt ausfahrende Radverkehr hat Vorfahrt zu gewähren.
Auf Grund dieser Neuregelung werden alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten.“