Kiel – Die Landesregierung hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Bau des deutschen Teils der Fehmarnbelt-Querung begrüßt: „Das ist ein großer Tag für Schleswig-Holstein und für unsere dänischen Nachbarn. Nun können wir mit dem Bau auf deutscher Seite beginnen. Das Urteil stellt die Weichen dafür, die boomenden Regionen Kopenhagen-Malmö und Hamburg dichter zusammenrücken zu lassen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (3. November) in Kiel.
Mit dem Ausgang des Prozesses sei der Weg jetzt frei für ein grenzüberschreitendes Projekt, das in Deutschland einzigartig sei: „Die Planungen haben uns vor viele schwierige technische und rechtliche Fragen gestellt. Kein vergleichbares Projekt wurde so intensiv und umfangreich untersucht wie dieses“, so der Regierungschef. Der Umfang des Planfeststellungsbeschlusses sowie die auf 4.000 Seiten vorgebrachten Klagepunkte seien große Herausforderungen für alle Beteiligten gewesen.
„Wir haben das Baurecht für die feste Fehmarnbelt-Querung und können loslegen. Das ist ein herausragender Tag für eines der zentralen transeuropäischen Verkehrsprojekte“, ergänzte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz. Er sicherte zu, die Belastungen für die Menschen und die Ökologie durch den Bau des Tunnels so gering wie möglich zu halten: „Das haben wir im
Planfeststellungsbeschluss hinreichend dargelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das positiv gewürdigt.“ Der Minister sicherte den Kritikern des Projekts weiterhin die ausgestreckte Hand und Gespräche an.
„Nach den jahrelangen Planungen und der Vielzahl an Einwendungen sind wir auf das Erreichte unheimlich stolz und freuen uns für Femern A/S, unseren Landesbetrieb Schleswig-Holstein sowie unsere Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, die letztendlich für den Beschluss verantwortlich zeichnet“, so der Ministerpräsident. Er dankte allen Beteiligten im Planfeststellungsamt, im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im dänischen Ministerium und im Folketing, die mit großer Geduld den Planungs- und Klageprozess begleitet hatten.
„Dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gilt unser Respekt, der eine Mammut-Aufgabe zu bewältigen hatte. Das Ergebnis ist der engen und intensiven Zusammenarbeit zwischen den dänischen und deutschen Beteiligten zu verdanken. Ohne den umfassenden und vertrauensvollen Austausch hätten wir das nicht erreicht. Hinter uns liegt ein für beide Seiten nicht immer ganz einfacher Lernprozess, da bei diesem Projekt zwei sehr unterschiedliche Verwaltungs- und Beteiligungskulturen in Dänemark und Deutschland aufeinanderstießen. Aber auch das haben wir gut gemeistert“, so Günther.
Minister Buchholz zeigte sich optimistisch für weitere Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein. Mit einer guten Organisation und einer guten Planung seien große Infrastrukturprojekte in Deutschland möglich. Das heutige Urteil habe gezeigt: Es werde nicht vom Vorhabenträger erwartet, in wissenschaftliche Forschungen zu gehen. Stattdessen müsse auf der Basis der bekannten Fakten genügend abgewägt und hinreichend dargelegt werden, dass alles bedacht worden sei.