Ostholstein – Im juristischen Tauziehen um den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße B 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden im Kreis Ostholstein sind zwei weitere Hürden genommen: Das Land Schleswig-Holstein einigte sich in den letzten Tagen mit dem Naturschutzbund NABU auf einen außergerichtlichen Vergleich. Auch das „Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung“ verzichtete am Montag (7. Juni) vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig auf seine Klage. Damit ist von ursprünglich elf Klagen gegen den Ausbau nur noch die Klage der dänischen Fährreederei Scandlines offen. Ein Verhandlungstermin dafür steht bislang nicht fest.
Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz und der Hamburger NABU-Verkehrsexperte Malte Siegert heute (8. Juni) bestätigten, beinhaltet die Verständigung mit dem NABU vor allem freiwillige zusätzliche Naturschutzmaßnahmen beim Ausbau der Bundesstraße. Davon profitieren unter anderem Amphibien, Watvögel, Reptilien, sowie der vom Aussterben bedrohte „Kriechende Scheiberich“.
Sowohl Buchholz als auch Siegert zeigten sich sehr zufrieden und lobten gegenseitig die konstruktive Zusammenarbeit. „Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Hinterland-Anbindung des Belttunnels“, so Buchholz. „Wir bleiben grundsätzlich besonders wegen des enormen Anteils der Straße beim Vorhaben der Fehmarnbeltquerung nicht überzeugt. Mit dem Vergleich werden aber zumindest wesentliche Forderungen des NABU für einen naturverträglicheren Bau der Hinterlandanbindung erfüllt“, so der NABU-Fehmarnbelttunnel-Experte Malte Siegert.
Um den Vergleich umzusetzen, wird das Land nach Angaben von Buchholz bei Großenbrode eine weitere Kompensationsfläche von 4,25 Hektar erwerben, die dauerhaft dem Naturschutz gewidmet wird. Zudem werden auf bereits vorgesehenen Ausgleichsflächen von 15,6 Hektar zusätzliche Aufwertungen vorgenommen. „Die vereinbarten zusätzlichen Maßnahmen erfolgen in enger fachlicher Abstimmung mit dem NABU“, so Buchholz. Begleitet wird das Projekt von der Infrastrukturgesellschaft DEGES.
Neben den ökologischen Aufwertungen wurde auch eine Vereinbarung zum Bauablauf getroffen, um angesichts der noch nicht endgültigen Planung der Fehmarnsundquerung einen Rückbau möglichst zu verhindern. Darüber hinaus wird das Land auf eine befristete Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem Teil der ausgebauten Strecke hinwirken. So soll erreicht werden, auf einem 2,5 Kilometer langen Abschnitt auf Höhe des Fehmarnsunds eine zeitweise Beschränkung auf Tempo 80 km/h anzuordnen. „Auf diese Weise können Lärm und Stickstoffemissionen verringert und ein schnellerer Erfolg der Naturschutzmaßnahmen erreicht werden“, sagte Siegert.
Dem „Aktionsbündnis gegen die Feste Fehmarnbeltquerung“ hatte das Land am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Verbesserungen beim Entwässerungskonzept zugesagt. Konkret geht es die Umstellung der Entwässerung der B207 auf so genannte Retentionsbodenfilter. Weiterhin wird sich das Land nach den Worten von Buchholz für den Schutz vor Wildunfällen einsetzen und einen Wildschutz-Zaun auf dem westlichen Abschnitt der B207 bauen, sofern die Deutsche Bahn auf dem östlichen Abschnitt ebenfalls einen Zaun errichtet. „Und darauf werden wir hinwirken“, so der Minister.