Oldenburg i.H. – Bei der jüngsten Verkehrsschau hat die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein für die Eichendorffstraße versuchsweise für vorerst ein Jahr Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) von Montag bis Freitag 7 – 14 Uhr an der Einmündung zur Breslauer Straße angeordnet.
Das bedeutet, dass die Eichendorffstraße montags bis freitags in der Zeit zwischen 7 und 14 Uhr nicht von der Breslauer Straße aus befahren werden darf. Die Eichendorffstraße ist dann ausschließlich über die Dresdner Straße zu erreichen. Hierdurch erhält die Eichendorffstraße den Charakter einer „unechten Einbahnstraße“.
Außerhalb des vorgenannten Zeitraums darf die Eichendorffstraße auch wie gewohnt von der Breslauer Straße aus befahren werden.
Die Entscheidung zu dieser Verkehrsregelung beruht darauf, dass es während der Schulzeit zu den Bring- und Abholzeiten der Schulkinder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen zwischen den verschiedenen Verkehren und dadurch teils gefährlichen Situationen mit dem Begegnungsverkehr sowie der Schulkinder kommt.