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Corona-Infektion oder Heuschnupfen? Das milde Wetter lässt die Pollen im Kreis Ostholstein früher als sonst fliegen. Vor allem Hasel und Erle sind unterwegs. Für Allergiker brechen damit harte Zeiten an: Die Nase kribbelt und läuft, juckende Augen bis hin zu Atembeschwerden. „Diese Symptome einer Pollenallergie sollten aber nicht mit einer Corona-Infektion verwechselt werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

 „Eine Pollenallergie sollte rechtzeitig behandelt werden. Andernfalls kann es zu einem sogenannten ‚Etagenwechsel‘ kommen, bei dem sich ein Asthma entwickelt oder weitere Allergien hinzukommen“, rät Wunsch. Eine gesicherte Diagnose kann der Facharzt (Allergologe) über einen Hauttest (Prick-Test) stellen. Dabei werden verschieden Pollen-Allergene in die Haut gebracht. Tritt eine Reaktion auf, ist das der Hinweis auf eine Allergie. (PM)

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Niels Versteijnen: Mit Holland in der EM-Qualifikation – Foto: Lobeca/Marcus Kaben

Zu einem internationalen Einsatz kommt Niels Versteijnen von den Zweitliga-Handballern des VfL Lübeck-Schwartau. Versteijnen ist aktuell bei der holländischen Nationalmannschaft. Am Wochenende treten die Niederländer gegen Polen  zu einem Qualifikationsspiel für die Europameisterschaft an.

Und noch eine Personalie von den an diesem Wochenende spielfreien „Tigern“: Jan Schult hat seinen Vertrag bis zum Jahr 2022 verlängert. Damit geht der 34-Jährige in seine 15. Spielzeit für den VfL. In der laufenden Ligasaison absolvierte Jan Schult 16 Spiele und erzielte 34 Tore. Er sei mit seiner Erfahrung unverzichtbar und ein Vorbild für die jungen Spieler, lobte Trainer Piotr Przybecki den Routinier des VfL Lübeck-Schwartau. (PM VfL)

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Foto: arstodo

Statt Geldsegen eine Betrugsvariante mit falscher Hoffnung auf chinesische Corona-Zahlungen: Telefonbetrüger geben sich als offizielle Behörde, zum Beispiel als „Bundesfinanzverwaltung“ aus und versprechen eine hohe Summe Geld. Angeblich handelt es sich um eine Ausgleichszahlung aus China um die Belastungen der Corona-Pandemie zu entschädigen. Die Opfer sollen lediglich eine vermeintlich geringe Bearbeitungsgebühr überweisen, die dann pragmatisch mit der viel höheren Ausgleichszahlung verrechnet werden soll.

„Die Geschichte ist ausgedacht, solche Zahlungen gibt es nicht“, erklärte Dennis Schneider vom Kieler Landespolizeiamt. „Es handelt sich um eine Abzock-Variante sogenannter falscher Gewinnversprechen. Davon gibt es inzwischen unzählige Varianten, bei denen jeweils mit verschiedenen Legenden, als Lotterievertreter, Notar oder auf andere Weise versucht wird abzukassieren“, so Schneider.

Von der neuen Variante sind offenbar über einen kurzen Zeitraum an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein Anrufe aufgetaucht. „Wir haben von einzelnen Versuchstaten Kenntnis, allesamt sind aus Sicht der Täter erfolglos geblieben. Die Menschen haben richtig reagiert, aufgelegt und die Polizei informiert“, erklärte Schneider.

Allgemeine Präventionshinweise bei falschen Gewinnversprechen:

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Seien Sie skeptisch wenn von Ihnen plötzlich eine Zahlung / Vorleistung erwartet wird, beenden Sie das Gespräch und informieren Sie die Polizei

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei. (PM Polizei)

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