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Kiel – In Schleswig-Holstein können zeitlich befristete (im Regelfall vier Wochen, mit Verlängerungsoption bei erfolgreichem Verlauf) Modellprojekte im Bereich des Sports ab 19. April starten. Bewerben können sich bis zum 7. April Gemeinden, Städte, Kreise und kreisfreie Städte. Einzelbewerbungen sind darüber hinaus für Sportvereine, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein sind, und kommunale Einrichtungen – beispielsweise Schwimmstätten – im Einvernehmen mit ihrem Kreis oder ihrer kreisfreien Stadt und der zuständigen Gesundheitsbehörde möglich.

„Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 22. März den Weg für solche Modellprojekte freigemacht. Wir haben sofort mit unseren Sportverbänden und Kommunen Gespräche aufgenommen. Gemeinsam sind wir nach diesen Gesprächen überzeugt, dass bei uns mit Auflagen und intelligenten Konzepten auch in Pandemiezeiten das Sporttreiben verantwortungsvoll möglich ist“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack gestern (26.3.) in Kiel.

Das Konzept der Landesregierung sehe Modellprojekte in folgenden Bereichen vor:

– Sportausübung AUSSEN mit Kontakt bis zu 22 Personen, plus höchstens zwei Betreuungspersonen

– Sportausübung INNEN mit Kontakt in Gruppen mit bis zu 10 Personen, plus höchstens zwei Betreuungspersonen.

– Vereins- und verbandsgebundenes Schwimmen

„Über die gesamte Pandemie haben unsere Sportvereine und Sportverbände immer die Bekämpfung der Ausbreitung des Virus an die allererste Stelle gestellt. Sie haben immer wieder auf die jeweilige Infektionslage abgestimmte Konzepte für ihre Sportarten entwickelt. Nun wollen wir über Modellprojekte Wege finden, auch in Pandemiezeiten zukunftsgerichtet Sport zu treiben“, so die Ministerin. Mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests, eines PCR-Tests oder eines Selbsttests unter Aufsicht vor Ort werde das Sporttreiben in diesen Modellprojekten ermöglicht.

Kreise oder kreisfreie Städte könnten sich mit bis zu je drei Sportvereinen, die jeweils Mitglied im Landessportverband sind, bewerben. Bewerben sich darüber hinaus einzelne kommunale Einrichtungen – beispielsweise Schwimmsportstätten – oder dem Landessportverband angehörige Vereine sowie Einrichtungen, müssen sie darlegen, dass die Bewerbung als Modellprojekt im Einvernehmen mit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt und insbesondere dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgt.

Voraussetzung ist unter anderem, dass in dem betroffenen Kreis oder der betreffenden Stadt die so genannte 7-Tage-Inzidenz über den Zeitraum von einer Woche unter 100 liegt. Darüber hinaus sind neben Schutz- und Hygienekonzepten die Nutzung konsequenter Testregimes und IT-gestützter Nachverfolgungssysteme mit einer engen Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfall gefordert.

Weitere Voraussetzung ist ein umfassendes, praktikables, die Kapazitäten der Bürgertests nicht belastendes Gesamttestkonzept, das die Sportlerinnen und Sportler, die Beschäftigten im Haupt- und Ehrenamt sowie die einheimische Bevölkerung einbezieht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Modellprojekten müssen ihr Einverständnis erklären, dass die Testergebnisse und ihre persönlichen Daten erfasst, gespeichert und für wissenschaftliche Untersuchungen ausgewertet werden. Eine wissenschaftliche Begleitung des/der Modellprojekte ist sicherzustellen. Die Auswertung muss über den Zeitraum der Modellprojekte oder des Modellprojekts und mindestens drei Wochen darüber hinaus die Entwicklung des Infektionsgeschehens nach Übertragungswegen beinhalten.

Sütterlin-Waack: „Es geht ja bei diesen Modellprojekten darum, im Anschluss einen konkreten Nutzen für alle Sportvereine im Land zu erzielen.“ Die Landesregierung werde deshalb bei der Vermittlung dieser wissenschaftlichen Begleitung helfen und auch die Kosten dafür übernehmen.

Aus den bis zum 7.4.2021 eingegangenen Bewerbungen werde eine Jury unter besonderer Berücksichtigung der Pandemielage in der jeweiligen Region eine Auswahl vornehmen und über die Umsetzung von Modellprojekten im Einvernehmen mit den zuständigen Gesundheitsämtern entscheiden.

„Natürlich kann die endgültige Entscheidung über eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung nur das örtlich zuständige Gesundheitsamt treffen. Und dieses muss auch zu jedem Zeitpunkt die Einstellung des Modellprojektes verlangen, wenn das Infektionsgeschehen in der betroffenen Region es erfordert oder die Projektdurchführung nicht den festgelegten Anforderungen und Gewährleistungspflichten entspricht“, betonte die Ministerin.

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