Timmendorfer Strand – Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist darauf hin, dass ab dem 1. Mai – wie in jedem Jahr – die zusätzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind (§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Immissionen).
Durch die Verordnung werden die bestehenden Lärmschutzregelungen aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV für Timmendorfer Strand erweitert.
Somit gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2024 für das Gemeindegebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand, mit Ausnahme der Gewerbegebiete „An der Mühlenau“, „Vogelsang“ und „Hauptstraße“ (Firma Brandenburg), eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.
Während dieser Zeit sind unter anderem Hämmern, Stemmen, Sägen, Bohren, Schleifen, Rasenmähen und Hecke schneiden untersagt. Ebenfalls sind der Betrieb von elektronischen Musikgeräten sowie Musikdarbietungen im Freien und der Einsatz sämtlicher lärmintensiver Maschinen sowie die Ausübung sämtlicher lärmintensiver Tätigkeiten zu den Ruhezeiten verboten.
Die vollständige Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstigen Immissionen ist auf der Homepage der Gemeinde Timmendorfer Strand abrufbar unter https://www.timmendorfer-strand.org/fileadmin/ortsrecht/dokument/3_11.pdf
Überdies regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) das besonders laute Geräte und Maschinen, zum Beispiel Heckenscheren, Rasenmäher und Bohrmaschinen an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden dürfen.
Weiterhin dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und ähnliche Maschinen, die kein EU-Eco-Label/Umweltzeichen aufweisen, ausschließlich werktags und nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden.
„Im Interesse der Nachbarschaft und der Allgemeinheit bitte ich um Beachtung und Einhaltung der zusätzlichen Ruhezeiten.“, teilt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, mit. „Sollte sich Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin selbst nicht an die Ruhezeiten halten, empfehle ich zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme lassen sich viele Konflikte vermeiden. Sollte jedoch keine Einsicht gezeigt werden, kann eine Lärmbelästigung schriftlich beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand angezeigt werden. Telefonische Anzeigen können wir nicht verfolgen.“, erläutert Beatrice Heide weiter.
Das Verursachen unzulässigen Lärms kann nach § 117 Abs. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von 5.000 Euro geahndet werden.
Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per E-Mail unter ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org gerne zur Verfügung.