Ostholstein – An diesem Wochenende tritt die gesetzliche Bäderregelung wieder in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Oktober. Einzelhändler können zwischen 11 Uhr und 19 Uhr ihre Geschäfte für sechs Stunden öffnen. Bedingung: Sie verkaufen Waren für den täglichen Gebrauch oder den touristischen Bedarf.
Baumärkte, Autohäuser, Fachmärkte und Möbelhäuser müssen geschlossen bleiben.
Die Bäderregelung wurde im vergangenen Jahr bis 2028 verlängert.
Sie gilt in der Weihnachtszeit vom 17. Dezember bis zum 8. Januar in ausgewählten Städten und Gemeinden.
Die Bäderregelung gilt unter anderem:
Kreis Ostholstein
Bosau, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister-Höppner-Straße), Heiligenhafen, Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand), Kellenhusen, Lensahn, Malente, Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand), Neustadt in Holstein, Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck), Panker, Sierksdorf, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand), Süsel, Timmendorfer Strand, Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus).
Kreis Herzogtum Lauenburg
Ratzeburg (Gemeindeteil „Insel“)
Hansestadt Lübeck
Travemünde