Foto: Arno Reimann
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Süsel – Sie unterstützen in ihrer Nachbarschaft Menschen mit einer Pflegestufe, damit sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ihren Alltag so lange wie möglich selbstständig bewältigen können. Sie begleiten, versorgen, aktivieren, stärken und strukturieren. Und das Ganze machen sie unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation.

Wenn man sich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkennen lässt, ist es möglich, einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen. Dieses ist geregelt in § 45b SGB XI. Dieser Entlastungsbetrag wird von der Krankenkasse der betreuten Person übernommen.

Nachbarschaftshelferinnen brauchen einen Grundkurs und ein Konzept, das sie dann bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen; üblicherweise erfolgt danach die Anerkennung über die Krankenkasse.

Voraussetzungen, um Nachbarschaftshelferin zu werden

Sie sollten Interesse haben, in Ihrer Nachbarschaft andere Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen beziehungsweise Hilfe zu leisten. Dabei werden keine pflegerischen Leistungen übernommen!

Anmeldungen nimmt die VHS in Süsel unter der Telefonnummer 04521-793118, oder per Mail an info@vhs-suesel.de  entgegen.

Termine:

Dienstag, 21.9.2021 im Familienzentrum Ahrensbök, Lindenstraße

Dienstag, 28.9.2021 im Dörps- un Füerwehrhus Fassensdorf, Achter de Höf 3

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