Kiel – Bund und Länder haben sich auf weitgehende Einschränkungen für Ungeimpfte verständigt. Ministerpräsident Günther stellte die neuen Regeln in Kiel vor.
Rund dreieinhalb Stunden hatten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in einer Schaltkonferenz mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz über die weiteren Schritte in der Corona-Pandemie beraten. Am Ende steht ein umfassendes Regelwerk, das bundesweit einheitliche Mindeststandards festlegt.
„Ich denke, wir haben hier einen guten Ausgleich geschaffen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss an das Gespräch. „Wir können mit unseren niedrigen Inzidenzen in Schleswig-Holstein einen besonnenen Weg gehen“, so Günther weiter.
2G im Einzelhandel
Eine der wohl tiefgreifendsten Neuregelungen ist die 2G-Pflicht im Einzelhandel: Ab Sonnabend dürfen nur noch geimpfte und genesene Menschen in Spielzeug-, Elektronik- oder Bekleidungsgeschäften einkaufen. Die Ladeninhaberinnen und -inhaber müssen künftig am Eingang einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Vorschriften anbringen und stichprobenartig die Impfnachweise ihrer Kundinnen und Kunden kontrollieren.
Wer ohne einen solchen Nachweis einkaufen geht, riskiert ein Bußgeld.
Günther kündigte an, dass Ordnungsämter und Polizei die Kontrollen in den nächsten Wochen unterstützen würden.
Ausgenommen von der 2G-Regel seien Lebens- und Futtermittel-, Getränke- und Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tank- und Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen der Tafeln.
„Wir hätten diesen Weg in Schleswig-Holstein sicherlich nicht alleine beschritten“, erklärte Günther. Angesichts der niedrigen Inzidenzen im echten Norden wäre die 2G-Regel im Einzelhandel aus Sicht der Mitglieder des beratenden Expertengremiums nicht zwingend erforderlich gewesen. Ziel sei es jedoch gewesen, einheitliche Regelungen zu schaffen und Reiseverkehre zu verhindern. „Dies wäre das Letzte, was wir in dieser Situation wollen“, sagte er.
Weitere Einschränkungen ab 15. Dezember
Die weiteren Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz werde die Landesregierung in der nächsten Verordnungsrunde ab dem 15. Dezember umsetzen, kündigte der Regierungschef an. Dies umfasse auch die Einschränkung privater Zusammenkünfte von ungeimpften Personen. Für sie gelte dann die Regel „Hausstand + zwei“. Kinder unter 14 Jahren würden dabei jedoch nicht mitgezählt.
In Kneipen nur mit Impfung und Test
Hinzu kommt eine verschärfte 2G-Regel in Kneipen, Clubs, Diskotheken sowie in Beherbergungsbetrieben. Hier muss ab dem 15. Dezember zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein Coronatest vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Einschränkungen werde es auch bei größeren Sportveranstaltungen geben, etwa bei Handball- oder Fußballspielen. So müssten die Veranstalter dafür sorgen, dass höchstens die Hälfte aller Plätze besetzt sind.
Feuerwerksverbot an Silvester
Ergänzend dazu hätten sich die Länder darauf verständigt, ein Feuerwerksverbot an Silvester zu verhängen, sagte Günther. So solle der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Vorfeld des Jahreswechsels untersagt werden, die produzierenden Firmen würden entsprechend entschädigt. Unklar sei jedoch noch, ob auch Ansammlungen im Freien an Silvester und Neujahr in Schleswig-Holstein untersagt würden, erklärte der Ministerpräsident. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionszahlen halte er dies nicht für notwendig, wolle dies aber vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängig machen.
Menschen schützen
Die neuen Regelungen seien angemessen, sagte der Regierungschef. Es gehe vor allem darum, Ungeimpfte daran zu hindern, die Infektion weiterzuverbreiten. Es sei eindeutig, dass nicht-geimpfte Personen die Infektionszahlen deutlich in die Höhe trieben. Von zehn neu infizierten Personen seien zwischen acht und neun nicht gegen Corona geimpft, betonte Günther. „Und angesichts der Zahl der Nicht-Geimpften auf den Intensivstationen müssen wir auch deutlich sagen: Wir tun das alles auch zum Schutz der ungeimpften Menschen.“