Was tun bei Schockanrufen?

Polizei gibt Präventionstipps

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110 auf dem Handy wählen. Foto: Lobeca
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Kiel – Aktuell häufen sich erneut in Kiel und Neumünster und in den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde und Neumünster die sogenannten Schockanrufe. Die Polizei warnt erneut ausdrücklich vor dieser Masche, in der mitgeteilt wird, dass Angehörige Opfer einer Straftat geworden wären oder einen Unfall gehabt hätten und nun im Gefängnis säßen. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden. Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus.

Bislang ist aktuell kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe Erfolg hatte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand reagierten alle Angerufenen richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten und über 110 die Polizei informierten.

In den vergangenen Wochen und Monaten kam es immer wieder zu diversen Schockanrufen. Wir geben erneut Hinweise in dieser Sache:

  • Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. „Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht“, erläutert die Polizei.
  • Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
  • In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
  • Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
    Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
  • Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
  • Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
    Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
  • Weitere Präventionshinweise zu diesen und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei
    Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

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