Kiel – Ab heute – Dienstag, 23. Februar 8 Uhr – sind wieder Terminbuchungen über www.impfen-sh.de für Berechtigte der Prioritätengruppe 1 laut Coronaimpfverordnung des Bundes (§ 2 CoronaImpfV) möglich – mit Ausnahme der Gruppe der über 80-Jährigen, die sich weiterhin nach Erhalt eines Einladungsschreibens telefonisch anmelden können. Die Möglichkeit besteht also zum Beispiel für medizinisches Personal in Arztpraxen oder Zahnarztpraxen, sowie im Rettungsdienst Tätige mit entsprechendem Risiko. Weiterhin kann das Personal der ambulanten Pflegedienste geimpft werden. Auch Heilmittelerbringer, die regelmäßig in Pflegeheimen tätig sind, können Termine in den Impfzentren vereinbaren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser, die noch nicht am Arbeitsort geimpft wurden, dürfen diese Termine ebenfalls wahrnehmen. Es werden online vorerst Erstimpfungstermine ab 24.2. bis zum 28.3. vergeben, insgesamt gut 148.000 (Erst – und Zweitimpfungen). Die telefonische Anmeldemöglichkeit bleibt vorerst nur den über 80-Jährigen Personen vorbehalten mit entsprechender Telefonnummer und Code.