Kiel – Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat zum Tag des Einbruchschutzes (25. Oktober) auf die Bedeutung der Prävention und der Sicherung von Haus und Wohnung hingewiesen:
„Der aktive Schutz des Hauses oder der Wohnung ist ein zentraler Bestandteil im Kampf gegen den Einbruchdiebstahl. Im Zusammenspiel mit den intensiven Maßnahmen der Polizei hat dieser verstärkte Schutz in den vergangenen Jahren deutliche Erfolge gebracht. Die Zahlen der Einbrüche und Einbruchsversuche sind kontinuierlich und spürbar gesunken. Deshalb appelliere ich an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner: Nutzen Sie das Förderprogramm des Landes für einen besseren Schutz und ein höheres Sicherheitsgefühl.“
Wie leicht ein herkömmliches Fenster aufzubrechen ist, demonstriert die Ministerin im Video:
Der kontinuierliche Rückgang der Einbruchszahlen seit 2016 mit damals 7.711 Fällen habe sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. 2019 sei eine weitere Abnahme um 415 Fälle oder 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 4.476 Fälle zu verzeichnen gewesen.
Insgesamt stehen für das Einbruchschutzprogramm des Landes in diesem Jahr 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind noch nicht aufgebraucht.
Bis Mitte Oktober gingen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) mehr als 500 Förderanträge ein. Überwiegend wandten sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien an die IB.SH, um Fördermittel zu beantragen. Aber auch Mieterinnen und Mieter von Wohnimmobilien, für die das Förderprogramm in diesem Jahr geöffnet worden ist, können weiter Anträge stellen.
Gerade das gesenkte Mindestinvestitionsvolumen auf 500 Euro leistet einen attraktiven Beitrag auch für kleinere Schutzmaßnahmen.
Seit Beginn der Förderprogramme des Landes im Jahr 2016 wurden fast 4.500 Haushalte in Schleswig-Holstein bei der Sicherung ihrer Eigenheime unterstützt. Allein im Jahr 2019 wurden 927 Anträge bewilligt.
Aktuell können Förderanträge noch bis zum 11.12.2020 bei der IB.SH gestellt werden. Neu ist, dass aufgrund der andauernden Corona-Problematik die Umsetzungsfrist für Maßnahmen zum Einbruchschutz in den Fällen verlängert werden kann, in denen eine Errichtung bzw. Fertigstellung bis Mitte Dezember 2020 nicht erfolgen kann.
Programmdetails:
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 500 Euro pro Antrag. Zuschüsse werden gestaffelt in Höhe von bis zu 20 % der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1.550 Euro pro Wohnobjekt gewährt. Investitionen in Höhe bis einschließlich 1.000 Euro werden mit 20 %, die restlichen förderfähigen Ausgaben (bis max. 10.000 Euro) mit 15 % bezuschusst. Damit können bis zu 10.000 Euro Investitionskosten bezuschusst werden.
Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen (beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist möglich.
Antragsformulare und weitere aktuelle Informationen zum Einbruchschutz sind auch auf den Internetseiten der IB.SH: