Innenministerin Sütterlin-Waack bittet von privat organisierten ungezielten Abholaktionen abzusehen
Kiel – Die Landesregierung erwartet in den kommenden Tagen die Ankunft von mehreren hundert Flüchtlingen aus der Ukraine. Alle Bundesländer seien darüber informiert worden, dass die Zahlen der nach Deutschland kommenden Menschen spürbar anstiegen, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
„Wir verfolgen jetzt alle seit mehr als einer Woche die schrecklichen Bilder aus der Ukraine. Wir haben die Bilder der flüchtenden Frauen, Kinder und älteren Menschen an den Grenzübergängen gesehen. Das kann niemanden unberührt lassen. Deshalb steht Schleswig-Holstein natürlich bereit, um zu helfen. Wir sprechen in unserem dafür eingerichteten Interministeriellen Leitungsstab mit allen zuständigen Beteiligten die notwenigen Schritte täglich ab“, so die Ministerin.
Seit Beginn des Krieges hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge 194 geflüchtete Menschen aus der Ukraine im Land registriert. Die Innenministerin rechnet damit, dass allein Schleswig-Holstein schon in den kommenden Tagen rund 500 Ukrainerinnen und Ukrainer zusätzlich unterbringen werde.
„Wir sind darauf vorbereitet. Ich habe mir ja bereits die Landesunterkunft in Bad Segeberg angesehen. Wir erweitern die Kapazitäten, damit wir dort bis zu 600 Menschen erst einmal eine Zuflucht geben können. Weitere Schritte klären wir derzeit ab.“
Die Innenministerin weist darauf hin, dass ein privat organisierter ungezielter Transport Geflüchteter von der ukrainischen Grenze auch Menschen betreffen kann, die nach dem Beschluss des Europäischen Rates unter Umständen nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Alle beteiligten Organisationen würden die Hilfe vor Ort abgestimmt koordinieren: „Die ungebrochene Hilfsbereitschaft der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner rührt mich zutiefst. Aber ich bitte alle Menschen bei uns im Land: Fahren Sie nicht selbst an die ukrainische Grenze. Diese Eigeninitiativen erschweren koordinierte Hilfsaktionen der offiziellen Stellen sowohl in den betroffenen Anrainerstaaten, als auch hier in Schleswig-Holstein.“
Eine direkte Unterstützung der Ukrainerinnen und Ukrainer in Schleswig-Holstein in den Städten und Gemeinden in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten sei viel wichtiger, so die Ministerin.
Umfangreiche Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.schleswig-holstein.de/ukraine
Zum Hintergrund:
Der Rat der Europäischen Union hatte sich am 3. März 2022 auf eine Annahme des Vorschlags der Kommission zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine geeinigt. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten den Status des vorübergehenden Schutzes.
Erfasst werden ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine gelebt haben, sowie Personen, denen in der Ukraine internationaler Schutz vor dem 24.2.2022 gewährt worden ist. Andere Personen, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und geflohen sind, können von den Mitgliedsstaaten wie vorübergehend Schutzberechtigte behandelt werden.