Kiel – Heute (5.11.) ist die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder zu Ende gegangen. Im Fokus stand dabei weiterhin die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Auffrischungsimpfung. Die Länder haben bestätigt, dass besonders ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten sollten. Nach einer vorangegangenen Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister und Vertretern der Ärzteschaft können darüber hinaus zukünftig Auffrischungsimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Impfen ist weiterhin ein Schlüssel, um aus dieser Pandemie zu kommen, das gilt auch für die Auffrischungsimpfung. Mit dem jetzigen Beschluss wird die zu erwartende Gruppe der zu Impfenden in den kommenden Wochen deutlich größer. Wir haben daher heute gemeinsam mit Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung besprochen, die ergänzenden Impfangebote in Schleswig-Holstein deutlich auszuweiten, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und für die Menschen noch mehr Angebote zur Auffrischungsimpfung zu unterbreiten.“
Kommunale Landesverbände, Kassen Ärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und Gesundheitsministerium hatten sich entsprechend heute über Eckpunkte abgestimmt. Bereits jetzt gehört Schleswig-Holstein zu den Ländern mit den meisten Auffrischimpfungen pro Einwohner mit 130.225 Impfungen. Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten tragen dazu die offenen Impfangebote der mobilen Teams und temporären Impfstellen bei (www.impfen-sh.de ). Das Land hatte frühzeitig alle Menschen, die 80 Jahre und älter sind, per Brief persönlich auf die Impfangebote hingewiesen sowie alle Pflegeeinrichtungen in die Impfkampagne einbezogen. Dort haben inzwischen nach Einschätzung der KVSH bereits die meisten Menschen eine Drittimpfung erhalten.
Jetzt werden zusätzlich alle Menschen über 70 Jahren als besonders vulnerable Gruppe persönlich angeschrieben und auf die Angebote der Auffrischungsimpfung hingewiesen, entsprechende Briefe werden nächste Woche gedruckt und dann verschickt. Die Ständige Impfkommission hat für diese Altersgruppe 6 Monate nach der Zweitimpfung die Auffrischungsimpfung empfohlen.
Zusätzlich wird der Einsatz der mobilen Teams an den temporären Impfstellen im November weiter ausgeweitet.
Um den absehbaren Anstieg an Impf-Berechtigten ab Dezember entsprechend des heutigen Beschlusses auf Bund-Länderebene gerecht zu werden, sind weitere Kapazitäten notwendig.
Daher planen Land, Kommunen und KVSH neben den mobilen Teams zusätzliche stationäre Impfstellen einzurichten.
– diese werden regional im Land verteilt
– konkrete Standorte werden derzeit abgestimmt
– die Anzahl der Standorte wird sich in etwa an der Anzahl der bisherigen Impfzentren orientieren, auch wenn die Strukturen in der internen Organisation angepasst werden.
– diese stationären Impfstellen, werden anders als die offenen Angebote der mobilen Teams mit einem Terminvergabesystem ausgestattet werden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
– zusätzlich werden auch dort im kleineren Umfang offene Angebote stattfinden
Derzeit wird der konkrete Zeitplan unter den Beteiligten abgestimmt, so dass die stationären Impfstellen in den kommenden Wochen starten können.
Hintergrund Zahlen: Sollten alle in Schleswig-Holstein geimpften Personen eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen, dann wären analog zu den vor sechs Monaten durchgeführten Zweitimpfungen die nachfolgenden Zahlen zu erwarten:
· November 340.318
· Dezember 518.072
· Januar 486.501
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesundheitsministerkonferenz war der besondere Schutz der Menschen in den Pflegeeinrichtungen. In Schleswig-Holstein gelten bereits strenge Anforderungen an die jeweiligen Hygienekonzepte der Pflegeeinrichtungen sowie eine tägliche Testpflicht für Mitarbeitende, sofern kein Impfschutz besteht.
Die Testpflicht für Besucher soll laut GMK-Beschluss mit der Stimme Schleswig-Holsteins erweitert werden: Der Bund wird die Rechtsgrundlage (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung) so anpassen, dass die Länder unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens auch für geimpfte oder genesene Personen eine Testpflicht zum Betreten von diesen Einrichtungen verordnen können. Soweit geimpfte oder genesene Personen einer Testpflicht unterliegen, wird der Anspruch auf kostenlose Tests (nach § 4 a der Testverordnung) erweitert. Schleswig-Holstein wird entsprechend die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen erweitern, unabhängig von deren Impfstatus. Eine Anpassung der Coronabekämpfungsverordnung ist derzeit in Arbeit. Der Zugang zu Pflegeeinrichtungen soll damit weiterhin ermöglicht und zugleich sicherer werden.