Foto: Arno Reimann
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Kiel – Der Landtag in Kiel hat heute (20.11.) das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und sollen für mehr Verlässlichkeit in der Kindestagesbetreuung, Verbesserungen bei den Fachkräften und eine faire Finanzierung zwischen Land, Kommunen und Eltern sorgen.

„Das neue Kita-Gesetz ist ein großer Schritt für die Kleinsten im Land. Wir machen die Kindertagesbetreuung verlässlicher, sichern die Qualität in der Betreuung und Bildung, stärken die Fachkräfte und halten die Elternbeiträge stabil. Dieses Gesetz bringt die Kitas im Land auf das nächste Level und steht dabei auf breiten Schultern. Es ist über Monate gemeinsam mit allen Beteiligten für alle Beteiligten im Kita-System entwickelt worden. Ich bin stolz auf das Ergebnis dieser Arbeit und bedanke mich sehr herzlich bei allen, die sich so intensiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht haben“, sagte Sozialministerin Aminata Touré.

Besonderes Augenmerk richtete die Ministerin auf die Finanzierung des Kita-Systems angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes: „Mit rund 758 Millionen Euro investieren wir im kommenden Jahr als Land so viel wie nie zuvor in die Kindertagesbetreuung. Damit wird nicht nur die Finanzierungslücke in Höhe von 110 Millionen Euro im bisherigen Kita-System geschlossen. Wir verbessern auch die Qualität in der Betreuung, indem wir beispielsweise kleine Einrichtungen stärken.“

Die kleinen Kitas im Land mit nur einer Betreuungsgruppe machen rund 13 Prozent aller Einrichtungen in Schleswig-Holstein aus und sind oft zuerst von Schließungen betroffen, wenn Personal ausfällt. Dies betrifft vor allem den ländlichen Raum. Diese Kitas erhalten hierfür zusätzliche finanzielle Mittel.

Deckelung der Elternbeiträge

Auch die Deckelung der Elternbeiträge hat Bestand. „Die Beiträge bleiben trotz der schwierigen Haushaltslage stabil. Darauf können sich die Eltern im Land verlassen“, so Touré. Die Elternbeiträge betragen demnach weiterhin maximal 232 Euro für eine achtstündige Betreuung pro Tag im U3-Bereich und 226 Euro für eine achtstündige Betreuung im Ü3-Bereich. Geringere Stundenanteile haben einen geringeren Elternbeitrag zur Folge. Die Gesamtausgaben von Land, Kommunen und Eltern für die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein belaufen sich auf jährlich rund 1,8 Millarden Euro.

Um den Kita-Betrieb insgesamt verlässlicher zu machen, Schließzeiten zu reduzieren und den Einrichtungen vor Ort die gewünschte Flexibilität für den Einsatz von Fachkräften zu ermöglichen, wird der bisherige starre Betreuungsschlüssel durch einen neuen flexiblen Anstellungsschlüssel ersetzt.

Touré: „In den vergangenen Monaten habe ich parallel zur Überarbeitung des Gesetzes auf meiner Kita-fairlässlich-Tour Einrichtungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes besucht. Dort habe ich mit den Fachkräften, den Elternvertretungen, den Kommunalpolitikern und mit Kita-Kindern selbst gesprochen, um auch direkte Impulse aus der Praxis zu bekommen. Eine Hauptforderung der Fachkräfte war, den Einsatz von Fachkräften künftig vor Ort eigenständiger und flexibler handhaben zu können. Dieser Anregung folgen wir mit dem neuen Instrument des Anstellungsschlüssels. Die Anforderungen an die Betreuungsqualität bleiben dabei unverändert. Dabei haben die Bildungsleitlinien Bestand und werden aktuell mit allen Beteiligten sogar weiterentwickelt.“

Bislang schließen Kitas immer wieder kurzfristig einzelne Gruppen oder sogar die ganze Einrichtung, wenn sie den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel von 2,0 Fachkräften pro Elementargruppe (Kinder über drei Jahren) nicht einhalten können. Auf der anderen Seite sind mitunter in Einrichtungen Fachkräfte auch dann vor Ort, wenn die meisten Kinder schon abgeholt sind.

Mit dem neuen Anstellungsschlüssel wird dieses starre System aufgelöst. Der Gruppenbezug der pädagogischen Fachkräfte entfällt. Kitas können ihr Personal künftig flexibler dann und dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird. Dabei wird das bisherige Qualitätsniveau von 2,0 als Standardqualität gehalten und wird entsprechend finanziert. Eine Mindestpersonalausstattung ist weiterhin vorgegeben und entspricht dem bisherigen Qualitätsniveau von 1,5.

Beispiel: Wenn zum Beispiel morgens oder nachmittags nicht so viele Kinder in den Gruppen betreut werden, kann hier weniger Personal zum Einsatz kommen und in den Hauptbetreuungszeiten entsprechend mehr. Die Kitas können mit ihrer pädagogischen Kompetenz entscheiden, wann welche Personen wie lange in den jeweiligen Gruppen anwesend sind. Das Land gibt diese Regelung nicht vor, sondern konzentriert sich auf einen gesetzlichen Rahmen. Die Verantwortung für den konkreten Personaleinsatz liegt bei der jeweiligen KiTa.

Bürokratieabbau

Auch verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau sollen dazu beitragen, die personelle Situation in den Einrichtungen zu verbessern. So erhält die Kita-Datenbank ein Upgrade und die Dokumentationspflichten werden verringert. Die Kita muss künftig nicht mehr täglich festhalten und nachweisen, wie viele Personen zu welchen Zeiten in den einzelnen Gruppen anwesend sind. Damit entfällt ein großer bürokratischer Aufwand, der die Einrichtungen in der Praxis massiv belastet hat. Fachkräfte sollen sich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. Die Kita trägt im Weiteren nur noch Änderungen anlassbezogen in der Kita-Datenbank ein, wenn also beispielsweise neue Personen hinzukommen oder die Einrichtung verlassen.

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