Kiel – Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (25. Juni) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie im Veranstaltungsstufenkonzept vorgesehen, werden bei Veranstaltungen und Versammlungen erneut mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, in Außenbereichen entfallen außerdem Masken- und Testpflicht. Für Sitzungsveranstaltungen wie Kinovorführungen oder Theatervorstellungen, bei denen Abstände eingehalten werden können und kaum Interaktionen zwischen den teilnehmenden Personen stattfinden, sind Masken- und Testpflicht auch in Innenräumen aufgehoben (auf den so genannten „Verkehrswegen“ − also auf dem Weg zum Platz oder auf den Gängen − muss auch dort die Maske getragen werden). Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.
Weitere Änderungen:
• Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge) dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 500 Personen draußen stattfinden.
• Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen usw.) sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 1.250 Personen möglich, draußen mit bis zu 2.500.
• Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 1.250 (Innenbereich) beziehungsweise 2.500 Personen (draußen) möglich.
• Beim Sport im Innenbereich gilt die Testpflicht jetzt ab 25 Sporttreibenden (bislang zehn Personen). Eine Testverpflichtung gilt auch bei Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ab 25 teilnehmenden Personen.
• Beim Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist vor der Anreise ein Test erforderlich, zusätzlich nur noch einmalig nach 72 Stunden.
• Die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten ist innerhalb geschlossener Räume mit maximal 1.250 Personen, außerhalb geschlossener Räume mit maximal 2.500 Personen zulässig.
• Bei Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 2.500 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 1.250.
• Unabhängig vom Modellprojekt können Diskotheken unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Erforderlich sind u.a. ein Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht, die Vorlage eines negativen Tests und die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf maximal 125 Personen (gleichzeitig anwesend), es gilt eine Quadratmeterbegrenzung von 1 Person pro 10 qm begehbarer Fläche.
Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni, in Kraft.
Die Verordnung und weitere Informationen finden Sie unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse