Eutin – Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung für den Fall einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I erlassen. Die Maßnahmen dieser Allgemeinverfügung dienen der Unterbrechung, Eindämmung beziehungsweise Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere aufgrund der bevorstehenden Feiertage und der bereits hohen Arbeitsauslastung des öffentlichen Gesundheitsdienstes:
Personen, bei denen ein durchgeführter Test auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist oder die nach den Vorgaben des RKI als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen sind, haben sich unverzüglich bis auf Weiteres in häusliche Quarantäne beziehungsweise Isolation zu begeben.
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Des Weiteren haben diese Personen sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein zu melden (buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder 04521 788-755). Aufgrund der hohen Telefonauslastung und der anstehenden Feiertage wird darum gebeten, wenn möglich die genannte E-Mail-Adresse zu verwenden. Neben den Angaben zur eigenen Person (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit) sind auch die Krankheitssymptome sowie der Tag des ersten Auftretens der Symptome, der Tag des Tests sowie jeweils der vollständige Name der weiteren im Haushalt lebenden Personen mitzuteilen. Darüber hinaus ist mitzuteilen, ob die Kontaktaufnahme und Selbstisolation aufgrund eines sogenannten PCR-Tests, eines Antigenschnelltestes oder wegen der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I erfolgt.
Erkrankte oder Personen der Kategorie I sollen engen körperlichen Kontakt zu Familienangehörigen oder anderen Personen vermeiden und einen Abstand von mehr als 1,5 m ist stets einhalten. Darüber hinaus sollte während der Zeit der Selbstisolation ein Tagebuch über Symptome, Körpertemperatur (diese ist zwei Mal täglich zu messen), allgemeine Aktivitäten und Kontakten zu anderen Personen geführt werden. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber und erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist unverzüglich der Fachdienst Gesundheit unter den oben genannten Kontaktdaten zu informieren. Nutzen Sie auch hier wenn möglich bitte vorrangig die E-Mail-Adresse buergertelefon-oh@kreis-oh.de.
Eine Zuordnung zur Kategorie I besteht zum Beispiel bei Personen, die einen 15-minütigen Kontakt („face-to-face“) mit einer erkrankten Person hatten, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs. Zur Kategorie I gehören auch Personen aus demselben Haushalt einer erkrankten Person.
Es wird auch empfohlen, eine Trennung zu nicht erkrankten Mitgliedern des Haushaltes einzuhalten, Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, regelmäßig zu reinigen oder Wohn- und Schlafräume sowie Küche und Badezimmer regelmäßig zu lüften. (Quelle: Kreis Ostholstein)