Ostholstein – Gerade noch Erdnüsse geknackt und gegessen, und plötzlich kribbeln Lippen und Zunge, das Atmen fällt schwer, Hautausschlag oder Durchfall treten auf, schlimmstenfalls Atemnot und Herz-Kreislauf-Probleme. Für Eltern ist es ein Horror-Szenario, einen anaphylaktischen Schock beim eigenen Kind zu erleben. Dann ist schnelle Hilfe nötig.
„Bei Verdacht auf einen anaphylaktischen Schock sollten Eltern unverzüglicher den Notruf 112 wählen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Nach Angaben der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) leiden in den Industrieländern etwa ein bis zwei Prozent der Kinder an einer Erdnussallergie. Erdnüsse zählen zu den häufigsten Auslösern einer Lebensmittelallergie, die schon im Kleinkindalter auftreten kann.
Bei einer Lebensmittelallergie reagiert der Körper auf normalerweise ungefährliche Stoffe mit einer überschießenden Abwehrreaktion. Die Erdnussallergie ist eine sogenannte Typ-I-Allergie. Voraussetzung dafür ist ein Erstkontakt mit dem Allergen, der in der Regel symptomlos verläuft und auch als Sensibilisierung bezeichnet wird. Erst beim zweiten Kontakt kommt es dann zu Symptomen.
Schon kleinste Mengen einer Erdnuss können ausreichen, um innerhalb von Sekunden oder Minuten lebensbedrohliche Symptome wie Atemnot, Blutdruckabfall bis hin zum Kreislaufschock (anaphylaktischer Schock) hervorzurufen. Die Erdnussallergie bleibt oft lebenslang bestehen.
Etwa die Hälfte aller Kinder mit einer Lebensmittelallergie entwickelt im Laufe des Lebens ein allergisches Asthma oder einen allergischen Schnupfen. „Bei Verdacht auf eine Lebensmittelallergie sollten Eltern mit ihrem Kind eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt aufsuchen – am besten in einer auf Allergien spezialisierten Praxis“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Wunsch.
Andere Nüsse sind in der Regel keine Gefahr
Steht die Diagnose Erdnussallergie fest, sollten Betroffene erdnusshaltige Nahrungsmittel konsequent meiden. Hasel- und Walnüsse sowie andere Nusssorten können sie jedoch weiterhin essen. Beim Einkauf ist es daher wichtig, immer die Zutatenlisten zu lesen. Denn laut Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU müssen die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten immer angegeben werden. Diese Pflicht zur Allergenkennzeichnung gilt sowohl für verpackte Lebensmittel als auch für lose Ware, etwa an der Bedientheke oder im Restaurant. Dort müssen die Allergeninformationen leicht zugänglich sein, zum Beispiel durch einen Aushang im Laden, als Hinweis auf der Speisekarte oder auf Nachfrage.
Tipps für zuhause
Solange das Kind noch klein ist, sollten am besten alle gefährlichen Nahrungsmittel aus dem eigenen Haushalt verbannt werden. Auch wenn es größer und verständiger wird, bewahren Eltern die Speisen mit und ohne Allergen möglichst räumlich getrennt auf. Eine Kennzeichnung der Produkte erleichtert dem Kind die Auswahl: Ein grüner Punkt für erlaubte und allergenfreie Nahrung, ein roter für verbotene.
Da kleinste Spuren von Erdnüssen ausreichen können, um eine schwere Reaktion auszulösen, sollten auch separate und saubere Schneidbretter, Messer und Gläser genutzt werden, um versehentliche Kontaminationen auszuschließen. Bei wem eine Erdnussallergie diagnostiziert wurde, sollte immer ein Notfallset mit geeigneten Medikamenten/Spritzen bei sich tragen für den Fall eines anaphylaktischen Schocks.
Weitere Infos zu dem Thema unter aok.de in der Rubrik Gesundheitsmagazin unter Körper & Psyche.