Timmendorfer Strand – Die Gemeindeverwaltung Timmendorfer Strand weist darauf hin, dass die Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossenen sind, zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt ihrer Heckenüberwüchse verpflichtet sind.
Die Reinigungspflicht der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand umfasst auch die allgemeine Straßenreinigung. Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sind von Laub und Straßendreck freizuhalten, damit der Ablauf von Regenwasser in die Kanalisation weiterhin gewährleistet wird.
Des Weiteren sind Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen gelegen sind, für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. Pflanzenbewuchs von privaten Grundstücksflächen entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen muss ausreichend gestutzt werden, damit dieser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und Sichtachsen einzusehen sind.
Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass insbesondere Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und ähnliche nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden.
Ebenfalls zu bedenken ist, dass Müllentsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Sonderaufbauten durch den üppigen Bewuchs stark behindert werden. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn nasse Äste weit nach unten hängen. Aus diesem Grund müssen Hecken und Bäume über Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,20 Metern und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Metern an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die Entsorgung von Straßendreck und Laub obliegt ebenfalls den Eigentümern und Verantwortlichen der Grundstücke.
„Ich bitte daher, besonders in dieser Jahreszeit, alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die an ihren Grundstücken gelegenen Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle regelmäßig zu reinigen und somit Verstopfungen durch Laub oder Straßendreck auszuschließen und die Pflanzen, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich wachsen, regelmäßig zurückzuschneiden“, teilt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand, mit.
Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per Mail an ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org erreichbar.