Kiel – Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) unterstützt auch in diesem Herbst die Kastration von freilebenden Katzen. Ab Montag, 7. Oktober, können in Teilen Schleswig-Holsteins wieder freilebende Katzen, das heißt Tiere, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds kastriert werden. Das Angebot richtet sich vorrangig an die örtlichen Tierschutzvereine. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der Kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holstein.
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sagte dazu: „Das Katzenkastration-Projekt ist ein Erfolgsmodell für Schleswig-Holstein – für den Tier- und Artenschutz gleichermaßen. Um die vorhandenen Finanzmittel bestmöglich einzusetzen, haben alle Beteiligten Anfang 2024 gemeinsam beschlossen, in der Frühjahresaktion die Anzahl, der pro Tierarztpraxis in dem angesetzten Aktionszeitraum zu berücksichtigten Kastrationen, zu deckeln.“ Pro Tierarztpraxis konnte im Rahmen der Aktion die Kastration von maximal 10 Tieren pro Aktionszeitraum abgerechnet werden, um mehr Tierärztinnen und –ärzten die Möglichkeit zu geben, sich an der Aktion zu beteiligen und eine gute Flächendeckung sicherzustellen. „Die Frühjahresaktion konnte so erfolgreich über den gesamten Zeitraum und flächendeckend durchgeführt werden. Ihr problemloser Ablauf ermöglicht uns in Abstimmung mit allen Beteiligten, die kommende Aktion wieder über einen Zeitraum von 4 Wochen durchzuführen sowie die Deckelung zu lockern. Es kann pro Tierarztpraxis im Rahmen der Herbstaktion nun die Kastration von maximal 20 Tieren pro Aktionszeitraum abgerechnet werden“, so die Staatssekretärin weiter und hob hervor: „Der Erfolg der Aktion wird dabei auch maßgeblich durch das große ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer gewährleistet, die die Tiere einfangen, transportieren und im Anschluss wieder freilassen.“
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, betonte: „Die Tierheime im Land sind zwischenzeitlich ganzjährig mit Fundkatzen überfüllt. Werden zwei vermittelt, kommen vier wieder rein. Sie stammen überwiegend von freilebenden Katzen ab. Die landesweite Kastrationsaktion trägt wesentlich dazu bei, die Katzenschwemme in den Griff zu bekommen. Durch die Förderung von Lotto Bingo, Stiftungen, privater Spender und der Human Society International sind wir in diesem Herbst in der Lage, möglichst viele Katzen zu kastrieren, zu chippen und zu registrieren. Die ehrenamtlichen Tierschützer werden engagiert freilebende Katzen einfangen und zu den Tierärzten bringen. Ich appelliere jedoch auch an die privaten Katzenhalter: Lasst Eure Freigängerkatzen kastrieren. Solange sich unkastrierte Freigängerkatzen mit verwilderten unkastrierten Katzen vermehren, wird die Katzenschwemme nicht nachhaltig eingedämmt und Krankheiten und Leid bei den verwilderten Katzen setzt sich fort.“
Die landesweiten Aktionen sind ein wichtiger Baustein, um die Population verwilderter Hauskatzen eindämmen zu können, weiß auch die Tierschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Katharina Erdmann. Denn neben dem Leid der verwilderten Hauskatzen könnten damit auch die negativen Auswirkungen auf die heimische Fauna reduziert werden, ergänzt sie und bezieht sich dabei nicht nur auf die eigene langjährige Erfahrung im Wildtierschutz, sondern auch auf die Auswertung mehrerer Studien, laut denen streunende Hauskatzen zahlreiche Wildtierarten bedrohen und zu den gefährlichsten invasiven Arten weltweit zählen. „Hauskatzen wildern jedes Jahr unzählige junge Feldhasen und Singvögel, mit einer natürlicher Regulierung hat das nichts zu tun“, mahnt Erdmann.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro beziehungsweise 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden. Die Aktion ist bis zum 1. November 2024 geplant. Falls die Mittel im Fonds erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.
Das Land Schleswig-Holstein hat für das Jahr 2024 einen Betrag von 110.000 Euro bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligten sich mit 10.000 Euro. Zusätzlich konnte durch das Engagement des Deutschen Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein eine Förderung der BINGO! – Umweltlotterie über 155.000 Euro akquiriert werden. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.
Zwischen 2014 und Frühjahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der Aktion gegen Katzenelend bereits rund 29.700 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu rund 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater.
Hintergrund:
Die Zahl von freilebenden nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere jedoch nicht immer fündig und ein Teil der Tiere ist krank und/oder verletzt. Gleichwohl bekommen die Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden daher bereits krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) darauf hin, dass Privatpersonen, die herrenlose Katzen füttern, Verantwortung und Pflichten übernehmen.
Weitere Informationen:
Alle erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck und Datenschutzerklärung) finden Sie unter: www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de