Foto: Arno Reimann
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Kiel – In einer rund 1700 Brutpaare umfassenden Lachmöwenbrutkolonie am Eider-Sperrwerk ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am Freitag (23.6.) bei verendeten Lachmöwen den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit den betroffenen Behörden und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN), die die Kolonie betreuen, in engem Austausch zum Geschehen und der Entwicklung vor Ort.

Bislang sind bereits mehr als 1300 Vögel der Kolonie verendet. Betroffen sind überwiegend Lachmöwenküken. Vor diesem Hintergrund appelliert das MLLEV, verhaltensauffällige oder schwache Wildvögel in Ruhe zu lassen und nicht anzufassen.

Nach dem Kontakt mit einem toten oder erkrankten Wildvogel sollte eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen, bevor der Kontakt zu Hausgeflügel stattfindet. Anderenfalls ist ein Überspringen des Geflügelpesterregers auf Hausgeflügel zu befürchten.

Hundehalter sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten. Störungen in den Brutkolonien sind zu vermeiden.

Die betroffenen Behörden werden das Geschehen vor Ort aufmerksam beobachten, und verendete Vögel einsammeln, um die Verbreitung einzudämmen. Bei den Koloniebrütern werden Stichprobenuntersuchungen durchgeführt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers ist in Wildvogelpopulationen allerdings sehr begrenzt.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres 2023 wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 102 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den Städten Neumünster und Lübeck nachgewiesen. Seit Mai sind fast ausschließlich Möwen und koloniebrütende Seevögel betroffen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Einige Möwenarten können nach Angaben des FLI als Brückenspezies Wasservogelhabitate und Geflügelhaltungen miteinander in Kontakt bringen. Daher besteht weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig zu verbessern und konsequent umzusetzen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang fünf Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Die lokale Risikobewertung der Einschleppung des Erregers in Geflügel- und andere Vogelbestände wird von den Veterinärämtern laufend aktualisiert. Das MLLEV steht mit den aktuell betroffenen Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland im Austausch.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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