Ostholstein – Die Ausgaben für Mutterschaftsgeld betrugen im Kreis Ostholstein im vergangenen Jahr fast 288.000 Euro. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung in 2020 allein für AOK-Mitglieder in 55 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 139 Fälle.
„Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.
Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe.
Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Mit dem individuellen AOK-Gesundheitsbudget können zusätzlich exklusive Mehrleistungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Mehrleistungen von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt beziehungsweise veranlasst werden. Dazu gehören zum Beispiel der Toxoplasmose- und B-Streptokokken-Test, ein Antikörpertest gegen Ringelröteln und Windpocken oder die Unterbringung einer AOK-versicherten Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung. Ebenso beteiligt sich die AOK unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für von einem Arzt auf einem Privatrezept verordnete nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium.
Auch für die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs für den AOK-versicherten werdenden Vater, den Partner oder die Partnerin und die persönliche 24-stündige Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Entbindung werden die Kosten von der AOK NordWest übernommen. Die Mehrleistungen werden im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro in einem Kalenderjahr erstattet.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw/ganzeinfach oder unter Telefon 0800-265 5119.