Timmendorfer Strand – Für Autofahrer mag es ein ungewohnter Anblick sein, in den Einbahnstraßen der Gemeinde Timmendorfer Strand auf entgegenkommende Radfahrer zu treffen – dabei machen die Radfahrer alles richtig.
Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erlaubt ihnen das Befahren von Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung. Allerdings müssen dafür einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. So gilt die Freigabe für den Radverkehr nur für Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h sowie einer Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern und genügend Ausweichmöglichkeiten. Sollte es sich um eine Einbahnstraße mit höherem Verkehrsaufkommen handeln, muss die Straßenbreite mindestens dreieinhalb Meter betragen, ausgenommen sind kurze Engstellen. Außerdem muss die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an den Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sein. Dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, muss ein Schutzraum für die Fahrradfahrer angelegt werden.
Bei den betreffenden Einbahnstraßen der Gemeine wurde die Beschilderung entsprechend angepasst.