Ostholstein – In enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hat das Kabinett folgende Regelungen für den Kreis Ostholstein beschlossen (Stand 24.3.2021):
Regelungen ab 29. März
Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt. Diese werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
Schulen
Grundschule: Präsenzunterricht
Jahrgänge 5 und 6: Präsenzunterricht
Jahrgänge 7 bis Q1: Wechselunterricht
Abschlussklassen: Präsenzangebote
Krippen, Kitas und Horte
Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.