Oldenburg i.H. – In einer Bankfiliale in Oldenburg i. Holstein kam es bereits am 9. Februar 2024 zu einem Diebstahl eines Defibrillators. Die Polizei warnt vor der unsachgemäßen Nutzung des Gerätes und bittet um Rückgabe.
Am 9.2. gegen 15 Uhr wurde der automatisierte externe Defibrillator (AED) aus einer Bankfiliale in Oldenburg i. Holstein entwendet. Der Defibrillator dient im Notfall im Rahmen der Ersten Hilfe zur Einleitung lebensrettender Maßnahmen und hing deshalb leicht zugänglich an der Wand neben dem Bankautomaten im Eingangsbereich der Bankfiliale.
Der Diebstahl des Defibrillators samt Tasche wurde am 27.2. bemerkt und zur Anzeige gebracht. Durch einen Zeugenhinweis konnten bereits Hinweise auf den Tatverdächtigen erlangt werden, der Verbleib des Gerätes ist jedoch weiterhin unbekannt.
Ein baugleiches Gerät wurde letztmalig am Dienstag, 5.3., neben Mülltonnen liegend in der Heiligenhafener Chaussee gesichtet. Da diese für die Leerung am Folgetag an der Straße standen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte das Gerät an sich genommen haben.
Bei dem Defibrillator handelt es sich um ein hochsensibles medizinisches Elektrogerät, das aufgrund seiner Beschaffenheit nicht in die Hände von Kindern gelangen sollte. Bei einer unsachgemäßen Nutzung außerhalb eines medizinischen Notfalls kann es zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Sollte das Gerät aufgefunden worden sein, ist dieses schnellstmöglich bei der Polizeistation in Oldenburg abzugeben.