Kiel – Kürzere Quarantäne und 2Gplus in der Gastronomie, darauf hat sich die MPK verständigt. Das Land plant eine neue Verordnung in der kommenden Woche.
Die Omikron-Variante führt auch in Deutschland zu steigenden Inzidenzen, Schleswig-Holstein ist aktuell stark davon betroffen. Auch wenn die Infektionen weitestgehend mild verlaufen, haben sie Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Wichtig ist vor diesem Hintergrund, dass die Kritische Infrastruktur wie die medizinische Versorgung, Polizei und Feuerwehren oder Energieversorgung sowie das produzierende Gewerbe handlungsfähig bleiben.
Kürzere Quarantänezeiten
Deshalb ging es bei der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz unter anderem um eine Reduzierung der Quarantänezeiten. Zukünftig gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen, bei der sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten können. Geboosterte Kontaktpersonen sind künftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden. Ministerpräsident Daniel Günther begrüßte den einheitlichen Beschluss zur Quarantäne-Dauer.
2Gplus in der Gastronomie
Bei ihrem Treffen haben sich Bund und Länder außerdem auf die Einführung einer 2Gplus-Regelung für die Gastronomie verständigt. Das bedeutet, dass vollständig Geimpfte und Genesene dann zusätzlich einen Test vorlegen müssen. Davon ausgenommen sind Geboosterte (vom Tag ihrer Booster-Impfung an).
Neue Verordnung in kommender Woche
Schleswig-Holstein will in Anbetracht der steigenden Inzidenzen die Corona-Regeln ab Mittwoch kommender Woche erneut anpassen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie zum Beispiel Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).
Land weitet Maskenpflicht aus
Darüber hinaus hat sich die MPK auf eine bundesweite Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr verständigt. Das Land hatte bereits am gestrigen Donnerstag eine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Beschäftigte des Einzelhandels angekündigt.
Feststellung der epidemischen Lage
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Aus diesem Grund wird der Landtag am kommenden Montag, 10. Januar, in einer Sondersitzung über die Feststellung der epidemischen Lage für Schleswig-Holstein beraten. Sollte das Parlament diese beschließen, plant die Landesregierung die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr.
Fokus auf Hospitalisierungsrate
Derzeit liegt die Inzidenz im echten Norden bei 526,5 und sie werde laut Günther weiter steigen. „Wir müssen uns davon lösen, auf die Inzidenzzahlen zu schauen“, sagte der Ministerpräsident. Bislang habe die Hospitalisierungsrate in Schleswig-Holstein konstant bei 3 gelegen, derzeit betrage sie 3,3. Das Land rechne aber damit, dass sie steige. Auch wenn mit Omikron Infizierte zumeist keine schweren Verläufe zeigten, behalte die Landesregierung die Lage in den Krankenhäusern fest im Blick. „Wir rechnen mit einer höheren Belastung auf den Normalstationen als auf den Intensivstationen“, erklärte Günther. Er appellierte erneut an die Menschen, sich impfen zu lassen. Bereits eine Erst- und die Zweit-Impfung böten einen guten Schutz gegen die wesentlich ansteckendere Omikron-Variante. Die Booster-Impfung sei jedoch das A und O und könne die Infektionsentwicklung deutlich abbremsen.
Bund und Länder unterstützen Impfpflicht
Abschließend äußerte sich der Ministerpräsident zu den Beratungen der MPK zum Thema Impfpflicht. „Ich wünsche mir, dass die Ankündigung des Bundes zur Impfpflicht mit konkreten Zeitplänen hinterlegt werden, weil das der Weg ist, aus der Pandemie rauszukommen.“
Das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 24. Januar geplant.