Kiel – Die Landesregierung hat eine Ergänzung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. In der geänderten, ab Montag (23. August) gültigen Fassung wird nun klargestellt, dass für Bürgerinnen und Bürger, die weder geimpft noch genesen sind, keine Testpflicht zur Inanspruchnahme von medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen (zum Beispiel Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) besteht.