Kiel – Vier Jahre nach Beginn der Corona-Krise überprüft das Land im Auftrag des Bundes weiterhin die Auszahlungen der damaligen Corona-Soforthilfen auf mögliche Überkompensationen. Nachdem sich bislang erst ein Drittel der damaligen 56.000 Antragsteller aus Schleswig-Holstein zurückgemeldet haben, werden die Empfänger der Hilfen nun nochmals angeschrieben – bundesweit.
Hintergrund: Im März 2020 hatten im Rahmen des sogenannten „Lockdown“ Geschäfte schließen und viele Unternehmen ihre Tätigkeit einstellen müssen, um der Ansteckung mit Corona vorzubeugen. Um das wirtschaftliche Überleben von Unternehmen und Selbständigen zu sichern, hatten Bund und Land kurze Zeit später die Corona-Soforthilfen auf den Weg gebracht.
Der Modus: Antragsteller sollten ihren Liquiditätsengpass für einen Zeitraum von drei oder fünf Monate schätzen und konnten auf dieser Basis Zuschüsse von maximal 9.000 oder 15.000 Euro im Bundesprogramm und von maximal 30.000 Euro im Landesprogramm erhalten. Allein in Schleswig-Holstein wurden in der Anfangsphase der Corona-Krise über die Soforthilfe-Programme insgesamt rund 468 Millionen Euro ausbezahlt. Dahinter lagen im Bundesprogramm rund 54.000 Anträge und im Landesprogramm etwa 2.000 Anträge.
Ab Mitte April 2020 – und damit meist früher als für ihren Antrag auf Soforthilfe angenommen – konnten viele Unternehmen und Selbständige ihre wirtschaftliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Dadurch wurde der Liquiditätsengpass häufig zu hoch prognostiziert und als Folge zu viel Corona-Soforthilfe ausgezahlt. Das zeigte ein Rückmeldeverfahren, das im August 2021 startete. Im Zuge dieses Verfahrens antwortete nur rund ein Drittel der Angeschriebenen und meldete eine Überkompensation – also einen zu hohen Förderbetrag. Insgesamt wurden rund 150 Millionen Euro zu viel gezahlte Corona-Soforthilfen zurückgemeldet. Zurückgeflossen sind davon bereits 139 Millionen Euro, 20 Millionen Euro an das Land und 119 Millionen an den Bund.
Eine darüberhinausgehende Stichprobenprüfung bei Anträgen, zu denen es keine Rückmeldung gegeben hat, fand im Auftrag des Bundes statt. Sie hat ergeben, dass bei über 80 Prozent der in der Stichprobe geprüften Fälle zu viel Corona-Soforthilfe gezahlt wurde.
Dieses Ergebnis zeigte die Notwendigkeit eines zweiten Rückmeldeverfahrens auf, besonders um eine verantwortungsbewusste Verwendung von Steuergeldern im Interesse aller Steuerzahler zu gewährleisten. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung wie der Wettbewerbsgleichheit führen Land und Investitionsbank nun auf Wunsch des Bundes ein zweites Rückmeldeverfahren durch. Es richtet sich an Antragsteller, die sich bislang nicht wegen einer Überkompensation gemeldet haben und auch nicht in der Stichprobe überprüft worden sind. Sie werden ab Mai von der Investitionsbank Schleswig-Holstein sukzessive angeschrieben und aufgerufen, ihren ursprünglich angegebenen Liquiditätsengpass zu überprüfen. Eine Rückmeldung muss dann innerhalb von vier Wochen erfolgen, Fristverlängerungen sind allerdings möglich.
Die Investitionsbank stellt für die Rückmeldungen ein Online-Verfahren bereit, mit dem der Überkompensationsbetrag ermittelt und gemeldet werden kann. Liegt eine Überkompensation vor, ergeht über den zu viel gezahlten Betrag an Corona-Soforthilfe ein Rückforderungsbescheid. Für Rückzahlungen kann eine Stundung bis maximal 36 Monate beantragt werden.
Eine Rückmeldung ist bei diesem Verfahren verpflichtend – auch wenn keine Überkompensation eingetreten ist. Wer auf das Schreiben nicht reagiert, erhält einen Rückforderungsbescheid über die gesamte Summe der erhaltenen Corona-Soforthilfe.
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