Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Am Sonntag, 5. November 2023, findet in Lübeck die Bürgermeisterwahl statt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker sind an diesem Tag zur Wahl aufgerufen. Rund 1000 Ehrenamtliche unterstützen Lübeck bei der Durchführung der Wahlen. Bereits vor der Wahl sind viele von ihnen im Einsatz, um die laufende Briefwahl logistisch sicher zu stellen.

Die Wahlberechtigten können einmalig per Brief- oder per Urnenwahl ihre Stimme abgeben. Wichtig ist, dass die Unterlagen rechtzeitig, bis spätestens am 5. November 2023 um 18 Uhr, wieder abgegeben werden.

Fünf Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Wahl.

Stimmabgabe trotz kurzfristiger Erkrankung

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der Wahl-Logistik-Zentrale im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist.

111 Wahllokale sind am 5. November geöffnet.

Wer seine Stimme direkt vor Ort abgeben möchte, kann am Wahlsonntag in eines der 111 Wahllokale gehen. Welcher der Standorte der eigenen Wohnadresse zugeordnet ist, können die Bürger der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach unter www.luebeck.de/wahllokal die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.

Wichtige Hinweise

Am Wahltag, 5. November, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeiter des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen. Die Mitarbeiter sind unter der Rufnummer 0451-1224040 telefonisch erreichbar.

Am Wahlsonntag wird ab 18 Uhr das vorläufige Ergebnis festgestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen dabei zu sein. Die Ergebnispräsentation erfolgt im Rathaus in der Großen Börse.

Bei einer möglichen Stichwahl werden den Wahlberechtigten keine neuen Wahlbenachrichtigungen zugesandt. Die Angaben aus dem Wählerverzeichnis und zum Wahllokal behalten ihre Gültigkeit. Die Wahlberechtigten werden gebeten für den Fall der Stichwahl die Wahlbenachrichtigung aufzuheben.

Wer für den ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhält automatisch, das heißt: ohne erneute Antragsstellung, alle Unterlagen für die Stichwahl auf dem Postweg zugesendet. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der Wahlbenachrichtigung.

Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen  sowie telefonisch unter der Rufnummer 0451-115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.

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