Kiel – Ab heute (Montag, 14.6.) gelten neue Vorschriften zur Maskenpflicht. Diese gilt auf Parkplätzen vor Geschäften künftig nicht mehr. Auch bei Ferienfreizeiten wird die Maskenpflicht innerhalb der Gruppen aufgehoben.
Darüber hinaus führt die neue Verordnung eine Härtefallregelung für Menschen ein, die aufgrund einer anerkannten körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht getestet werden können. Diese Personen können in seltenen Ausnahmefällen von der Testpflicht befreit werden. In Betriebskantinen gilt ab Montag keine Testpflicht mehr, sofern hier nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewirtet werden.
Spaßbäder dürfen wieder öffnen
Mit einem entsprechenden Hygienekonzept dürfen ab heute auch Schwimm- und Spaßbäder wieder ihre Tore für alle öffnen. Bislang war hier lediglich das Bahnenschwimmen und Schwimmkurse erlaubt. Auch die Regeln für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools werden gelockert: Sie dürfen künftig wieder von Angehörigen mehrerer Haushalte gleichzeitig betreten werden, sofern die allgemeinen Kontaktregeln eingehalten werden.
Die Verordnung im Wortlaut steht hier