Kiel – Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dirk Schrödter, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt: „Ich bin froh, dass das Verfassungsgericht so schnell Klarheit geschaffen hat. Die Entscheidung schafft die notwendige Ruhe, um die Beratungen zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Länderkreis zum Abschluss zu bringen. Beim heutigen Urteil geht es aber nicht nur um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Das Urteil unterstreicht die grundlegende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere Gesellschaft. Diese Bedeutung gelte es auch für die Zukunft zu erhalten“, so Schrödter.
Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Entwicklungen unserer digitalen Medienwelt gerecht werden könne, müsse er durch entsprechende Reformen des Programmauftrags weiterentwickelt werden. Dies sichere zugleich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch die des Rundfunkbeitrags.
Das wichtigste bei dieser Reform, so Schrödter, sei weiterhin die Stärkung des Markenkerns des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Information, Bildung, Beratung und Kultur seien die Grundpfeiler des Funktionsauftrags von ARD, ZDF und DLR. Daneben dürfen aber auch unterhaltende Angebote nicht fehlen, aber diese müssten den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abbilden. Dies sei ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, das gerade in Zeiten von Filterblasen, Fake News und Deep Fakes die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht betone.
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene Finanzierung. Es ist Aufgabe der Länder, dies umzusetzen. Es ist gut, dass das Verfassungsgericht in diesem Zusammenhang die Mitverantwortung jedes einzelnen Landes in der föderalen Verantwortungsgemeinschaft betont“, so der Staatssekretär weiter.
Alle Länder hätten der Beitragserhöhung bis Jahresende 2020 zustimmen müssen. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hatte das Verfahren am 8.Dezember 2020 gestoppt. Das war, so das Bundesverfassungsgericht, verfassungswidrig. Das Gericht hat deshalb die Beitragserhöhung zum 20. Juli 2021 angeordnet, um die Finanzierung von ARD, ZDF und DLR sicherzustellen. Gleichzeitig sind die Länder in der Pflicht, möglichst zeitnah eine staatsvertragliche Lösung finden.
„Alle Länder, auch Sachsen-Anhalt, müssen nun noch einmal Farbe bekennen und die Entscheidung des Gerichts zügig umsetzen“, betonte Schrödter.