Kiel – Aus Anlass des Beginns des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor zwei Jahren (am 24. Februar 2022) hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack für Sonnabend, 24. Februar 2024, die Beflaggung der Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet.
Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.