Symbolfoto zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Quelle: Zoll/oH
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Ostholstein – Im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktaktion des Zolls gegen Schwarzarbeit prüften am 8. Juni 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel in Neumünster, Bordesholm, Lübeck und im Raum Ostholstein unterschiedliche Betriebe aus dem Hotellerie- und Gaststättengewerbe.

Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs.

„Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck prüften bis zum späten Abend 18 Arbeitgeber und befragten 91 Beschäftigte vor Ort zu ihrer Beschäftigung“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

„Bei einem Drittel der Prüfobjekte gab es Beanstandungen. In vier Fällen besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland. Daran schließen sich zwei Verdachtsfälle auf Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt an. Des Weiteren gibt es einen Verdachtsfall, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben und einen weiteren auf Leistungsbetrug. Und es wurden zwei Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Sofortmeldeverstöße und das Nichtführen von Arbeitsaufzeichnungen festgestellt“, so Oder weiter.

An die am Sonnabend vorgenommenen Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie.

„In diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen stellen wir immer wieder Verstöße fest. Die Ergebnisse von Sonnabend zeigen, wie wichtig diese regelmäßigen Überprüfungen des Zolls sind „, so Oder abschließend.

Zusatzinformation

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch den Zoll trägt entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Zöllnerinnen und Zöllner sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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