Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe

In zwei Fällen Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland

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Ostholstein – Knapp 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel haben im Raum Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg und Stormarn am vergangenen Freitag (30.6.) Betriebe aus dem Hotellerie- und Gaststättengewerbe kontrolliert und beteiligen sich damit an einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktaktion des Zolls gegen Schwarzarbeit.

Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

„Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck prüften bis zum späten Abend 42 Arbeitgeber und befragten 269 Arbeitnehmer vor Ort zu ihrer Beschäftigung“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

„In zwei Fällen besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland. Daran schließen sich zwei Verdachtsfälle auf Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt an. Des Weiteren gibt es zwei Verdachtsfälle, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben, drei Verdachtsfälle auf Leistungsbetrug und sieben Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Sofortmeldeverstöße und das Nichtführen von Arbeitsaufzeichnungen“, so Oder weiter.

An die am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie.

„In diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen stellen wir immer wieder Verstöße fest. Die Ergebnisse von Freitag zeigen, wie wichtig diese regelmäßigen Überprüfungen des Zolls sind „, so Oder abschließend.

Hintergrund:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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