Oldenburg i.H. – Der Kreis Ostholstein hat in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen angeordnet, um dadurch die Ausbreitung des Coronavirus zu erschweren.
Wie Oldenburgs Bürgermeister Jörg Saba mitteilt, wird die Maskenpflicht in den in der Allgemeinverfügung benannten Bereichen ab dem kommenden Montag aufgehoben. „Die stetig sinkende Inzidenz, die im Kreis derzeit bei 4,0 liegt, erlaubt es, dass wir die bestehende Einschränkung lockern. Ich freue mich darüber, dass sich die Situation allem Anschein nach normalisiert und wir alle nach wirklich anstrengenden Monaten nun hoffentlich einen schönen Sommer erleben werden“, so Jörg Saba weiter.
Die Maskenpflicht wird in folgenden Bereichen aufgehoben:
Markt 1 – 29
Kuhtorstraße 1- 28
Schauenburger Straße 9 und 11
Schauenburger Platz
Spiel- und Freizeitfläche vor Blain-Halle
Bahnhofstraße ,
Bahnhofsgebäude mit Bahnhofsvorplatz und ZOB
Mühlenkamp 5, Eingangsbereich SANA-Klinik, sowie Ärztehaus