Kiel – Das Land will den Kommunen für Schutzsuchende aus der Ukraine die Integrations- und Aufnahmepauschale in Höhe von 500 Euro pro Person zahlen, auch wenn diese nicht als Asylsuchende gelten. Dies teilte die Landesregierung (21. März) in Kiel mit.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Die Bilder, die uns täglich aus dem Krieg in der Ukraine erreichen, sind schrecklich und sie berühren uns sehr. Wir wissen, was unsere Kommunen und zahllose ehrenamtlich Helfende derzeit bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen leisten. Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Schutzsuchenden sind eine gesamtstaatliche Aufgabe, die wir gemeinsam bewältigen wollen. Wir stehen deshalb auch zu unserer finanziellen Mitverantwortung als Land. Deshalb ist für uns klar, dass wir den Kommunen auch für Schutzsuchende aus der Ukraine die Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 500 Euro gewähren.“ Günther bedauerte zugleich, dass es in den Bund-Länder-Gesprächen in der vergangenen Woche zunächst nicht gelungen sei, mit dem Bund zu einer Vereinbarung über die Finanzierung der Flüchtlingskosten zu kommen. „Die Landesregierung wird sich insbesondere dafür einsetzen, dass die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft vollständig entlastet werden“, sagte Günther.
Finanzministerin Monika Heinold: „Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist gemeinsame Verantwortung von Bund, Land und Kommunen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir den Kommunen die Pauschale für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer unabhängig vom Status zahlen. Wir haben den Landtag gebeten, in dieser Woche einen Nachtragshaushalt zu beschließen, der uns Umschichtungen innerhalb des Haushalts ermöglicht und sind zudem in Gesprächen mit dem Bund über die Gesamtfinanzierung.“
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Unsere Kreise und kreisfreien Städte haben auf Wunsch der Landesregierung ohne zu zögern Notunterkünfte mit den nötigen Betreuungsplätzen geschaffen, um den Kriegsflüchtlingen Schutz und Sicherheit zu geben. Dort wurde innerhalb kürzester Zeit Großartiges geleistet und das wird es auch weiterhin. Es ist gut, dass wir mit dieser Pro-Kopf-Pauschale als Land schnell und unbürokratisch bei den Kosten helfen.“
Für die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden zahlt das Land den Kommunen seit 2015 eine Pauschale pro Person. Dafür sind im Landeshaushalt jährlich rund zwei Millionen Euro eingeplant. Die Integrations- und Aufnahmepauschale wurde im Zuge der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in diesen Ausgleich integriert.