Stockelsdorf – Im Zusammenhang mit den vorgenannten Beschwerden hat gestern (3.6.) der Kommunalpräventive Rat der Gemeinde mit Vertretern von Jugendhilfe, Polizei, Kirche und Gemeinde getagt. Die Gemeinde Stockelsdorf setzt im Bereich der Kirche und des Münzplatzes seit Anfang Mai mehrmals pro Nacht einen privaten Sicherheitsdienst zur Kontrolle des Bereichs ein. „Natürlich habe ich Verständnis für die Situation der Jugendlichen in dieser Zeit, aber viele ältere Menschen, die rund um den Rathausmarkt wohnen, haben geschildert, dass sie inzwischen Angst haben, auf die Straße zu gehen. Auch die Polizei ist informiert und kontrolliert den Bereich verstärkt“, so Bürgermeisterin Julia Samtleben weiter.
In der Pressemitteilung gibt es Hinweise zur Nutzung von Elektrorollern:
„Die Elektroroller oder auch E-Scooter genannt, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Auch in der Gemeinde Stockelsdorf ist ein solcher Trend festzustellen. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 6.6.2019 wurde ein gesetzlicher Rahmen für die Anforderungen und Anwendungen der Elektroroller erlassen.
Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeug) liegt bei 14 Jahren. Es wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Eine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht nicht, es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.
Elektroroller sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn (Straße) ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist die Nutzung der kleinen E-Roller untersagt.
In Stockelsdorf ist in letzter Zeit leider vermehrt festzustellen, dass Jugendliche im Ortskern (Kirchenvorplatz, Rathausmarkt und Münzplatz) die Gehwege mit den Elektrorollern befahren. Dieses ist aber nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Das verbotswidrige Fahren auf einem Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Ebenso verhält es sich, wenn mehr als eine Person einen Elektroroller nutzen. Sofern es sich dabei um minderjährige Fahrer handeln sollte, liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.“ (PM)