Kiel – Die ersten elf Kommunen erhalten in diesen Tagen ihre Bewilligungen für Maßnahmen aus dem 10-Millionen Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren. Das Programm war im Rahmen der Corona-Hilfen durch die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der SPD-Fraktion auf den Weg gebracht worden.
„Städtische Zentren sollen wieder zu Orten werden, wo die Menschen gerne leben, wohnen und arbeiten. Dabei wollen wir mit unserem Programm unterstützen. Es freut mich, dass es so gut angenommen wird. Erst Mitte Juni ist es in Kraft getreten, und jetzt können elf Kommunen sofort loslegen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (8.7.) am Rande ihrer Sommertour zum Thema „Bauen und Wohnen zwischen den Meeren“.
Maximal 500.000 Tausende Euro bekommen die Kommunen an Zuschüssen für ihre jeweiligen Maßnahmen. In den vergangenen Wochen wurden Anträge aus 21 Orten gestellt. In diesen Tagen haben Eutin, Elmshorn, Rendsburg, Uetersen, Glückstadt, Heiligenhafen, Gettorf, Pinneberg, Bad Segeberg, Itzehoe und Mölln einen positiven Förderbescheid erhalten. Das bislang mit diesen Maßnahmen bewilligte Fördervolumen liegt bei 3,4 Millionen Euro.
Nach Auskunft der Ministerin befassen sich die bisherigen Anträge unter anderem mit Kosten für Leerstandmanagement und -abbau, für Maßnahmen zur Zwischennutzung, zur Neuansiedlung sozialer oder gewerblicher Projekte oder zur Revitalisierung und Umgestaltung öffentlicher Räume sowie zur Stärkung des regionalen Gewerbes – vor Ort und digital.
Mit dem Programm sollen zum einen kurzfristig umsetzbare Strategien, Maßnahmen und Projekte wie Präventionsmaßnahmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz in öffentlichen Räumen gefördert werden. Zum anderen sollen Planungsstrategien, langfristige Prozesse, Konzepte und Initial-Projekte, die Wandlungs- und Aufwertungsprozesse initiieren und strukturelle Probleme aufnehmen, gefördert werden. Dazu gehören Stärke-Schwächen- Analysen, Konzepte zur Umgestaltung der öffentlichen Räume und Gewerbeflächen, Barriere arme kindgerechte Ausgestaltung, Mobilitätsgestaltung, Maßnahmen zur Erhöhung der Wohnanteile in Zentren oder die Umgestaltung und Aufwertung von untergenutzten Flächen und Gebäuden. Zuwendungsempfänger sind vorrangig die Städte (Ober- bis Unterzentren), sowie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.