Foto: ar
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Kiel – Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat für den 19. November die Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet. Anlass ist der Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor 1.000 Tagen. Die Beflaggungsanordnung gilt für die Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden.

Das Landeshaus als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags schließt sich der Beflaggung an.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, den rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.

Beflaggung zum 24. Februar: Das Foto zeigt die Beflaggung vor dem Lübecker Rathaus am 9.3.2022 – Foto: Arno Reimann

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