Kiel – Im Jahr 2023 sind 1024 ausreisepflichtige Personen aus Schleswig-Holstein in ihre Herkunfts- oder Drittländer zurückgeführt worden. In 618 Fällen erfolgte eine freiwillige Ausreise. 207 Personen wurden in einer sogenannten Dublin-Überstellung in das europäische Land gebracht, das für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Zudem gab es 199 Abschiebungen. Insgesamt gab es Ende 2023 rund 9.200 Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein, davon waren 1.244 vollziehbar ausreisepflichtig.
Diese Statistik hat Sozialministerin Aminata Touré im schleswig-holsteinischen Landtag vorgestellt. „Die Zahlen zeigen: Das Rückkehrmanagement in Schleswig-Holstein funktioniert. Ein großer Teil der vollziehbar Ausreisepflichtigen ohne Duldung hat das Land im vergangenen Jahr verlassen. Dabei setzen wir als Land zunehmend erfolgreich auf das Prinzip der freiwilligen Ausreise, das menschliche Härten in der Rückführung besser abmildert“, sagte Touré. Eine landespolitische Einflussnahme auf Rückführungen gebe es hingegen nicht: „Wir verhindern keine Rückführung, sondern halten uns an Recht und Gesetz.“
Eine Absage erteilte die Ministerin der Forderung nach einer Zentralisierung der Rückführung im Land: „Das klingt einfach, macht es in der Praxis aber komplizierter und ist zu kurz gedacht.“ Die Länder, die Rückführungen zentral organisieren, seien in der Regel Stadt-Staaten oder Länder mit einem anderen Verwaltungsaufbau – so wie das Saarland. Die Verwaltungsstrukturen und die darauf ausgerichteten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sind an dieser Stelle nicht vergleichbar, betonte Touré. Fast alle anderen Bundesländer – vor allem die mit sogenanntem zweistufigen Verwaltungsaufbau – hätten eine ähnliche Rückführungsorganisation wie Schleswig-Holstein.
„Aber nur, weil wir weiterhin an der dezentralen Lösung festhalten, heißt das natürlich nicht, dass wir die Kommunen bei der Frage der Rückführung alleine lassen“, sagte die Ministerin. Das dem Ministerium nachgeordnete Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge koordiniert landesweit die Beschaffung von Pass- beziehungsweise Passersatzdokumenten. Das Landesamt trifft auch sämtliche organisatorischen Vorbereitungen und führt in Amtshilfe für die Ausländerbehörden die Abschiebungen durch. Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben aber nach wie vor für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen verantwortlich.