Symbolbild der FKS des Zolls - Foto: HZA Kiel/oH
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Lübeck – Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel haben einen Haftbefehl des Amtsgerichts Lübeck vollstreckt.

Dem voran ging ein mehrjähriges Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen einen deutschen Staatsangehörigen, der verdächtig ist, im Zeitraum von März 2016 bis einschließlich Dezember 2019 als Arbeitgeber einer Transportfirma der zuständigen Stelle sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile in einer Höhe von mehr als 117.000 Euro vorenthalten zu haben. Im laufenden Prozess ist der Angeklagte mehreren Gerichtsterminen ferngeblieben.

„Der Angeklagte war unbekannt verzogen. Da er somit flüchtig war, wurde die Untersuchungshaft gerichtlich angeordnet“, so der Leiter des Hauptzollamts Kiel, Robert Dütsch.

„Bereits 2012 hatte das Hauptzollamt Kiel wegen ähnlicher Tatvorwürfe gegen diesen Angeklagten ermittelt. Hierfür wurde er 2019 rechtskräftig verurteilt und bekam eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurde“, so Dütsch weiter.

Im Falle einer erneuten Verurteilung droht dem 50-Jährigen aufgrund der wiederholten Tatbegehung eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Zusatzinformation

Die Zöllner der Finanzkontrolle (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Die Zöllner stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, ob der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird.

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