Lübeck – Insgesamt 20,8 Millionen unversteuerte Zigaretten stellten Lübecker Zollbeamte des Hauptzollamts Kiel schon am 29. November und 5. Dezember 2023 bei zollrechtlichen Kontrollen am Skandinavien-Kai in Lübeck-Travemünde sicher.
Bei der am 29. November 2023 durchgeführten Kontrolle haben Lübecker Zollbeamte des Hauptzollamts Kiel einen Lkw kontrolliert, der laut Frachtbrief Eiscreme von Lettland nach Belgien transportierte. Der 36-jährige Fahrer erklärte auf Befragen, weder Zigaretten, Waffen noch Betäubungsmittel mit sich zu führen. Dennoch entschlossen sich die Zöllner, den angehängten Kühlanhänger vom Fahrer öffnen zu lassen. Festgestellt wurden mehrere, mit Kartons beladene, Europaletten, die mit weißer Stretch-Folie umwickelt waren. Das Öffnen der Kartons brachte 10,4 Millionen Stück gefälschte Zigaretten zutage. Gegen den litauischen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet.
Im zweiten Fall bestreiften Zöllner des Hauptzollamts Kiel am 5.12.2023 das Hafengelände des Skandinavien-Kais und kontrollierten unbegleitete Trailer. Einer der Trailer enthielt laut Frachtpapieren 26 Paletten à 34 Kartons „food products“, die von Deutschland nach Polen transportiert werden sollten. Aufgrund von Unstimmigkeiten in dem Frachtbrief entschieden sich die Zöllner, den Trailer zu kontrollieren und stellten mehrere, mit Kartons beladene, Paletten fest, die mit durchsichtiger Folie umwickelt waren. Beim Öffnen der Kartons stellten die Zöllner erneut 10,4 Millionen unversteuerte Zigaretten verschiedener belarussischer und einer deutschen Marke fest. Der Zoll leitete ein Steuerstrafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen Unbekannt ein.
„Der verhinderte Steuerschaden beider Aufgriffe beläuft sich auf rund 3,6 Millionen Euro“, so Robert Dütsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel. „Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig die regelmäßigen Zollkontrollen an den Häfen sind“, so Dütsch weiter.
Die weiteren Ermittlungen zu beiden Fällen führt das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Kiel – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zusatzinformationen:
Unbegleitete Güterbeförderung ist im vorliegenden Fall der Transport von Fracht in einem Trailer ohne Zugmaschine. Der Trailer wird am Kai des Auslaufhafens abgestellt. Anschließend wird er von einem Schlepper oder einer Zugmaschine von der Hafengesellschaft auf das Schiff hinauf- und am Zielort wieder heruntergelassen.
Eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Schon der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar.