Symbolbild: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls - Foto: Hauptzollamt Kiel/oH
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Kiel – Im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel 88 Beschäftigte verschiedener Wach- und Sicherheitsdienstleistungsfirmen im Raum Kiel und Lübeck kontrolliert und befragte sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Prüfgegenstand waren die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen.

Die insgesamt 59 Zöllnerinnen und Zöllner wurden von zwei Beschäftigten des zuständigen Ordnungsamts unterstützt.

„Erfreulicherweise besteht nur in einem Fall der Verdacht auf einen Mindestlohnverstoß. In einigen wenigen Fällen besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Die Ermittlungen hierzu sowie zur korrekten Zahlung des Mindestlohnes erfolgen nun im Anschluss im Rahmen der Geschäftsunterlagenprüfungen“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Zusatzinformation:

Die Prüfungen der FKS der Zollverwaltung erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Zöllnerinnen und Zöllner sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch die FKS trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen

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