Hamburg – Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle des Zolls mit der Polizei Hamburg kontrollierten die Zollbeamten ein privates Fahrzeug in Nähe der Messehallen. „Im Verlauf der Kontrolle wurden die zwei Insassen nach mitgeführten Waren befragt“, erläutert Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. „Beide Insassen gaben an, ein wenig Bargeld mitzuführen, welches sie den Beamten unaufgefordert vorzeigten.“
Die Zöllner wurden misstrauisch und wollten das Fahrzeug näher durchsuchen. Bevor mit der Kontrolle des Fahrzeugs begonnen werden konnte, räumte der Fahrzeugführer doch noch weitere 20.000 mitgeführte Euro ein.
Gemeinsam mit der Polizei wurde das Fahrzeug bei der Kontrolle am vergangenen Donnerstag nun näher durchsucht. In einer Ledertasche im Kofferraum fanden sich in verschiedenen Umschlägen dann insgesamt 37.350 Euro. Der Fahrzeugführer gab an, dass es sich um Firmengelder handeln würde, die zur Bank gebracht werden sollten.
„Diese, wie weitere Angaben, waren nicht schlüssig, sodass durch die Polizei Hamburg ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet wurde“, führt Bachmann aus.
Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.
Zusatzinformation:
Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen an Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. So müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei Reisen aus einem oder in ein Drittland müssen Reisende die Barmittel sogar von sich aus anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.