Symbolfoto - Quelle: Zollverwaltung/oH
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Hamburg – Der Zoll entdeckte am Flughafen Hamburg vier Reisende mit insgesamt 150.000 Euro bei der Einreise nach Deutschland. Rund 15.000 Euro Sicherheit setzte der Zoll für die zu erwartenden Bußgelder fest.

„Die Zöllnerinnen und Zöllner baten die Personen beim Verlassen des Terminals zur Kontrolle. Dabei konnten sie im Handgepäck der jeweiligen Reisenden erhöhte Bargeldsummen feststellen“, so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

Die Personen reisten am 10. September aus dem Vietnam ein und führten nach eigenen Angaben derart hohe Bargeldbeträge mit, um in Deutschland zu shoppen und Seminare zu bezahlen, an denen sie teilnehmen wollten. Die Prüfung ihrer mitgeführten Unterlagen bestätigte dies.

„Bei der Aus- oder Einfuhr von Barmitteln in die Europäische Union müssen diese ab einer Summe von 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Grund dafür sind Bestrebungen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche“, so Douce.

Keiner der Reisenden meldete sein Bargeld an, obwohl alle mehr als 10.000 Euro mit sich führten. Einer der Reisenden hatte sogar mehr als 75.000 Euro bei sich.

Douce erklärt: „Gegen die Reisenden wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie die mitgeführten Barmittel nicht beim Zoll angemeldet haben.“

Für die zu erwartenden Bußgeldhöhen mussten die Reisenden, abhängig von ihrem jeweils mitgeführten Bargeldbetrag, eine Sicherheit hinterlegen. Der Zoll setzte Sicherheiten in Höhe von 15.000 Euro fest, die sofort durch die Reisenden entrichtet wurden.

Die Ermittlungen dauern an und werden durch das Hauptzollamt Itzehoe geführt.

Zusatzinformation:

Wer Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein- oder ausführen möchte, muss dies gem. Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2018/1672 beim Zoll anmelden und zur Kontrolle zur Verfügung stellen. Verstöße können gem. § 31a Abs. 4 ZollVG mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden.

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