Foto: Arno Reimann
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Bad Bramstedt – Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein und das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein intensivieren ihre Zusammenarbeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Angesichts des von der Bundespolizei registrierten Anstiegs von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen seit dem Jahr 2022 sind gemeinsam Maßnahmen zur gezielten Eindämmung dieser Entwicklung vereinbart worden. Ziel ist es, Gewaltkriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und in Bahnhöfen in Schleswig-Holstein durch standardisiertes effizientes polizeiliches und staatsanwaltschaftliches Handeln unter Wahrung von Opferinteressen entgegenzuwirken.

Insbesondere in Bahnen und Bussen verbleibt Betroffenen von Straftaten allein ein begrenzter Raum für Verteidigungshandlungen oder Ausweichmöglichkeiten, wodurch für diese als auch Mitreisende ein erhöhtes Gefährdungspotential entsteht. Durch gezielte Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen sollen daher general- und spezialpräventive Effekte erzielt werden. Die in Fällen schwerer (Gewalt-)Kriminalität bereits gelebte konsequente Strafverfolgung und -fahndung soll fortgesetzt und im Bereich vermeintlich einfacher oder mittlerer Kriminalität effektiviert werden.

Opportunitätsentscheidungen und Verweisungen auf den Privatklageweg werden bei Straftaten, die in Bussen oder Bahnen, dem Bahnhofsgelände oder im Wartebereich verübt werden, auf den Prüfstand gestellt. Auch ein Vorgehen im beschleunigten Verfahren soll in geeigneten Fällen verstärkt in den Blick genommen werden. Die künftige Kennzeichnung einschlägiger polizeilicher Ermittlungsvorgänge bereits bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft vermittelt Signalwirkung.

Der ständige Vertreter des Generalstaatsanwalts Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge betont: „Straftaten im ÖPNV, die ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweisen und geeignet sind, von der Öffentlichkeit als bedrohlicher und nicht nur unerheblicher Eingriff wahrgenommen zu werden, müssen konsequent verfolgt werden. Straftaten, die das Sicherheitsgefühl Reisender nachhaltig beeinträchtigen, sind keine Bagatelle!“

Normen Großmann, Präsident der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, sieht in dem gemeinsam beabsichtigten Vorgehen einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Bekämpfungsstrategie der Bundespolizei und bekräftigt: „Wir werden Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gänzlich verhindern können, aber wir begegnen den Gefahren mit allen präventiven und repressiven Mitteln, die uns zur Verfügung stehen.

Beschuldigte, von denen eine erhöhte Gefahr ausgeht, unterliegen mit dem vereinbarten Vorgehen künftig einem besonders wirksamen Prozess. Die enge Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den Staatsanwaltschaften des Landes ist mir besonders wichtig.“

Auch LKA-Direktor Thomas Bauchrowitz begrüßt das gemeinsame Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich: „Die steigende Zahl der Gewaltdelikte auch im öffentlichen Personennahverkehr kann massive Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste haben. Der damit einhergehenden Entwicklung von Bushaltestellen und Bahnhöfen zu „Angst-Räumen“ wollen wir durch eine behördenübergreifende Kooperation und eine intensivierte strafrechtliche Verfolgung entgegenwirken.“

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